Auf Erbschaften oder Schenkungen mit Beträgen von mehr als zehn Millionen Euro mussten 2018 in Deutschland kaum Steuern gezahlt werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach erhielten gut 600 Deutsche zusammen 31 Milliarden Euro, auf die im Schnitt nur fünf Prozent Steuern fällig wurden.
Zwei Drittel der knapp 40 Bürger, die sogar 100 Millionen Euro und mehr erbten oder geschenkt bekamen, gingen demnach komplett steuerfrei aus. Wer im vergangenen Jahr 100 Millionen Euro oder mehr geschenkt bekam, zahlte im Schnitt nur eine Steuer von 0,2 Prozent, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Die durchschnittliche Steuer der Großerben ist nach den Daten halb so hoch wie für Erbschaften von ein bis zehn Millionen Euro. Dies gilt insbesondere für Erben von Unternehmen, für die es eine Reihe von fiskalischen Ausnahmeregelungen gibt. "Wird eine Firma vererbt oder verschenkt, muss meist weit weniger versteuert werden als etwa bei Wertpapieren oder Immobilien", sagte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Während Wirtschaftsverbände diese Ausnahmen verteidigen – so würden vor allem Arbeitsplätze im Mittelstand gesichert – , kritisierte die Linkspartei diese Praxis. Deren Fraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete Deutschland als ein "Steuerparadies für Multimillionäre". Es sei "extrem ungerecht, dass Kinder in Armut leben müssen, Rentner immer mehr zur Kasse gebeten werden, die Mitte keine spürbare Entlastung erfährt und superreiche Erben und Beschenkte auf astronomische Summen kaum Steuern zahlen", wird Bartsch von der Süddeutschen zitiert.
Kommentare
Das ist gut so, aus meiner Sicht, es wäre ja ansonsten eine Doppelbesteuerung wie bei den Rentnern, das wollen diejenigen, die die Gesetze machen, logischerweise nicht, denn dann bekämen die Parteien ja weniger Spenden. Bei den Rentnern ist das wurscht.
Tststs...
Seltsam, obwohl die Rentner die größte Wahlgruppe und kontinuierlichsten Wähler darstellen, insb. bei der CDU, die die Superreichen zusammen mit der FDP am meisten pampern.
Lässt die Erbschaftssteuer insgesamt verfassungswidrig erscheinen.
Also ganz abschaffen? Damit wir dann vom zwangsläufig folgenden "Trickle Down Effekt" eine warme Gelddusche bekommen und alle glückselig werden? So verklickert es und doch dieses Klientel seit jeher und die Politik ist naiv genug darauf reinzufallen.
Man möchte das Ultrareichenklientel auch nicht anpacken, da man deren dann zornigen Protest/Lobbyismus fürchtet und diese mit "Abwanderung" drohen.
Falsch, man möcht nur verhindern das Firem in die Pleite ruchtschen und Arbeitsplätze verloren gehen.
Was glauben Sie denn was die Folge wäre wenn man im Todesfall plötzlich 30-50% Erbschaftssteuer auf den Firmenwert usw. zahlen müsste.
Das wäre schlicht das aus für 90% aller Betriebe.
Wurde Erbvermögen nicht mindestens bereits einmal besteuert, als es noch Einkommen/Verdienst war?
Sicher unser Geld wird immer wieder neu versteuert, dass wird immer neu geprüft, wenn es den Besitzer wechselt. Sie haben ihr Einkommen versteuert, bezahlen den Handwerker, dann wird MwSt fällig. Der Handwerker muss seinen Gewinn versteuern, wenn er Brötchen kauft, gibt es wieder MwSt.
Ich finde eine Erbschaftssteuer mit ausreichend hohen Freibeträgen gerecht.
Es wurde beim Erblasser besteuert, ist aber mit der Erbschaft Einkommen des Erben. Das Lamentieren über die Doppelbesteuerung ist sachlich falsch.
Wurde Lohn nicht schon einmal besteuert als es noch Einnahmen des Unternehmens oder gar Einkommen des Kunden waren?
Das spielt doch keine Rolle, ob auf irgend welche Werte jemand anderes schon man Steuern bezahlt hat.
Ja, der Staat nimmt sie aus, wo er kann. Das ist doch bekannt. Wobei mir die Besteuerung von Personen mit mehr als 10 Millionen Euro Erbe recht gleichgültig ist, da es mich eher nicht betrifft. Wenn es sehr gut läuft, kriege ich immer noch wesentlich weniger, aber meine Mutter wird es sicher vor ihrem Ableben schaffen mein potenzielles Erbe zu verschleudern.
1. Nein. es wurde nicht in jedem Fall bereits als Einkommen besteuert, wenn es als Investition abgeschrieben wurde und in dem vererbten Betrieb verblieb.
2. Es gibt sonst ja nie Mehrfachbesteuerung. Bei Rentern z.B. und auch die Mehrwertsteuer ist eine Doppelversteuerug.
Geld wird immer mehrmals besteuert. Für das Geld das Sie bekommen, haben Sie vermutlich Lohnsteuer gezahlt. Wenn Sie davon etwas kaufen, werden Sie Mehrwertsteuer zahlen...
Sie sehen also, dass dieses Argument nur ein vorgeschobenes sein kann.
Schade nur, dass es oft die Leute ohne 100 Mio. sind, die den Kampf für die Superreichen aufnehmen...
Süße kleine Welt in der Sie da leben.
Erbvermögen der im Artikel genannten Höhe entstehen nicht durch Arbeit/Einkommen sondern durch Kapitalerträge. Informieren Sie sich beim Steuerberater Ihres Vertrauens, wie sie die entsprechend eigentlich fällige Abgeltungs- (bzw. Kapitalertragssteuer) minimieren bzw. komplett umgehen (Stichworte: Kinder, Verlustrechnung, Veranlagungswahlrecht, Anlageformen wie z.B. kapitalbildende Versicherungen, etc.).
Ja. Geld wird ständig neu versteuert. Im Grunde jedes Mal, wenn Sie sich ne Schrippe holen(Mwst) und diese von Ihrem Gehalt (Einkommenssteuer) bezahlen.
Ja, auch das erlernte Vermögen relativ armer Rentner ist in der Regel bereits wiederholt versteuert worden.
Edit: ererbte statt erlernte... Danke Siri!
"...aber meine Mutter wird es sicher vor ihrem Ableben schaffen mein potenzielles Erbe zu verschleudern."
Womit Sie im Sinne der Gesellschaft (und auch in ihrem eigenen) genau das richtige machen wird!
Hier dümpeln in der Tat merkwürdige Vorstellungen. Manch einer erwartet offenbar, dass dee Staat wie ein Schaffner die Euro-Noten mit der Zange locht und dann ist gut.
“aber meine Mutter wird es sicher vor ihrem Ableben schaffen mein potenzielles Erbe zu verschleudern.“
Na hoffentlich. Da hat sie mehr davon, als wenn Sie es dann nach ihrem Ableben verschleudern.
Aber solange Ihre Mutter noch lebt verschleudert sie ja nicht Ihr Erbe, sondern gibt einfach ihr eigenes Geld aus, oder? Inwiefern gehört das denn Ihnen?
Nein, die meisten großen Erbschaften bestehen aus Unternehmen/Betrieben. Der Rest von dem was Sie schreiben ist, sorry, Kokolores. Inwiefern sollen Kinder speziell die Besteuerung des Kapitalertrags beeinflussen?? Kinder wirken sich auf die Gesamtsteuerlast aus. Wenn Sie Verluste geltend machen, dann haben Sie eben keine Gewinne, sondern Verluste. Also ist da auch nichts zu versteuern. Und in den Genuss des Veranlagungswahlrechts und steuermindernder Versicherungsbeiträge kommen doch nicht nur Leute mit Kapitaleinkünften. Zudem sind diese Absetzungsmöglichkeiten limitiert.
Es geht hier um Substanzbesteuerung, nicht um Personenbezogene Ertragsbesteuerung!
Exakt!
"Nein, die meisten großen Erbschaften bestehen aus Unternehmen/Betrieben. "
Richtig, die Familien der Besitzer haben ja kaum mehr als die Putzfrau! Susanne Klatten ist gar keine Milliardärin, das steckt alles in BMW! Mein Fehler!
"Kinder wirken sich auf die Gesamtsteuerlast aus. "
Ja, und Abgeltungssteuern sind natürlich kein Teil der Gesamtsteuerlast. Muss ich mich geirrt haben.
"Wenn Sie Verluste geltend machen, dann haben Sie eben keine Gewinne, sondern Verluste."
Ah, die Feinheiten der betriebswirtschaftlichen Gesamtrechnung sollten Sie sich zu Gemüte führen! Sie werden Augen machen ...
"Und in den Genuss des Veranlagungswahlrechts und steuermindernder Versicherungsbeiträge kommen doch nicht nur Leute mit Kapitaleinkünften."
Natürlich nicht, das ändert aber nichts daran, dass man damit sehr einfach seine Steuerlast verringern kann, selbst wenn man soviel hat, dass sogar eine Steuer von 99% des Vermögens keinen nennenswerten Einfluss auf den eigenen Lebensstil hätte.
"Wurde Lohn nicht schon einmal besteuert als es noch Einnahmen des Unternehmens waren?"
Nein, normalerweise nicht. Lohn sind Aufwendungen, die vom Gewinn abgezogen werden.
MWST läuft fast immer als Posten nur durch (Stichwort Vorsteuerabzug)
"Erbvermögen der im Artikel genannten Höhe entstehen nicht durch Arbeit/Einkommen "
Es entsteht durch Firmen und nichts anderes. Es ist schlicht der aktuelle Wert der vererbten Firma.
"Informieren Sie sich beim Steuerberater Ihres Vertrauens, wie sie die entsprechend eigentlich fällige Abgeltungs- (bzw. Kapitalertragssteuer) minimieren bzw. komplett umgehen (Stichworte: Kinder, Verlustrechnung, Veranlagungswahlrecht, Anlageformen wie z.B. kapitalbildende Versicherungen, etc.)."
Alles was sie hier aufzählen sind entweder nichtige Beträge oder Steuerstundungen.
Verlustverrechnungen aufzuzählen zeugt aber auch wessen Geistes Kind sie sind.
Ja wenn ich in einem Jahr 1.000.000€ Verlust mache und im nächsten 1.000.000€ mache zahle ich keine Steuer. Ist ja wohl völlig logisch.
"Wurde Erbvermögen nicht mindestens bereits einmal besteuert, als es noch Einkommen/Verdienst war?"
Papi hat es als Einkommen versteuert als es Einkommen für Papi war, jetzt versteuert es Sohnemann als Einkommen weil es Einkommen für Sohnemann ist.
Eigentlich ganz einfch zu verstehen wenn man sich nicht absichtlich dumm stellt...
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Die Mehrwertsteuer, die Sektsteuer, die Alkoholsteuer, die Mineralölsteuer, die Grundsteuer, die Versicherungssteuer, die KFZ-Steuer, die Tabaksteuer und noch einige mehr zahle ich auch mit bereits versteuertem Geld.
Sie übrigens auch.
Es sei denn Sie arbeiten schwarz, dann natürlich nicht! ;-)
Was Sie hier postulieren ist, dass Kapitalerträge anders besteuert werden sollten, als anderweitige Einkünfte. Darüber kann man diskutieren, aber dann muss man auch Argumente liefern. Ansonsten haben Sie nichts von dem, was ich eingewandt hatte, auch nur ansatzweise widerlegt. Kapitalerträge werden nicht anders im deutschen Steuerrecht bezüglich der Gesamtsteuerlast behandelt, als andere Erträge auch. Dass Kapital volatiler ist als andere Einkommensquellen und damit leichter illegal der Versteuerung entzogen werden kann, steht außer Frage, das ist aber ein ganz anderes Thema, das nichts mit Ihren Unterstellungen zu tun hat.
Sie haben offensichtlich den Unterschied zwischen Ertragsbesteuerung und Substanzversteuerung nicht verstanden.
Vom Erblasser wurde das Geld versteuert, vom Erben, dem das Geld zufließt, aber noch nicht.
Mein Gott. Kapiert es doch endlich mal.
Um sich mal Ihrem Stil anzupassen: Mein Gott, kapieren Sie doch endlich einmal den Unterschied zwischen Ertragsbesteuerung und Substanzbesteuerung.
Wann genau wurde das vom Erben versteuert? Nur der zählt!
Der Gewinn stammt aber in aller Regel aus Geld, das Kunden für Waren oder Dienstleistungen bezahlt haben. Und die haben dieses Geld natürlich bevor sie es ausgeben durften versteuern müssen.
Mag sein, dass es wie bei den Renten ist. Ist es nicht entscheidender, dass Reiche bevorzugt behandelt werden?
Doppelbesteuerung ist das immer nur, wenn ein und derselbe Mensch besteuert wird, ansonsten gäbe es nämlich keine Besteuerungsmöglichkeit mehr, weil das ganze Geld schon xfach von irgendwem versteuert wurde.
Mit Substanzbesteuerung hat das nichts zu tun, denn ein Erbe ist nichts anderes als leistungsloses Einkommen, das dem Erben zufließt. Eine Substanzbesteuerung wäre es, wenn eigenes (!) Vermögen nochmal besteuert würde.
So schwer ist das doch wirklich nicht zu verstehen.
"Wenn es sehr gut läuft, kriege ich immer noch wesentlich weniger, aber meine Mutter wird es sicher vor ihrem Ableben schaffen mein potenzielles Erbe zu verschleudern."
Sie Armer!
Na ja, ihnen bleiben immerhin noch 400.000 € steuerfreies Erbe, da sollte sie darüber hinwegtrösten, daß die Lieferzeiten für ihren neuen Maybach sich um 3 Monate verlängert haben!
Ich verstehe Ihre Sorge. Den großen Vermögen geht es immer schlechter während sich die Arbeitnehmer monatlich fette Knete in die Tasche stecken, daß sie dann flugs nach Panama oder irgendeiner Steueroase an der Steuer vorbeischlawinern. Die sollte man doch mehr belasten, die großen Vermögen, aber, sollten wir auf jeden Fall schützen. Rein ästhetisch schon würde die Erhabenheit der Vermögen schweren Schaden nehmen. Das wäre so, als ob man dem Matterhorn die Spitze wegsprengen würde.
Das liegt am System. Wenn Sie das Vermögen der Familie zurechnen, dann ändert sich nichts. Kann man machen, geht ja bei der Krankenversicherung auch, dass die Familie profitiert obwohl nur einer zahlt.
Ein Erbe ist kein Einkommen.
Warum zitieren Sie mich falsch?
"Sie haben offensichtlich den Unterschied zwischen Ertragsbesteuerung und Substanzversteuerung nicht verstanden."
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Doch, ich schon!
Aber Sie offenbar nicht, sonst würden Sie erkennen daß die Erbschaft ein "Ertrag" ist, ein Ertrag im Wert des Substanzwertes der Erbschaft!
Deswegen muss die Erbschaft ja auch nur einmalig versteuert werden, im Folgejahr müssen Sie nur noch die Erträge aus der ererbten Firma versteuern...
"Ein Erbe ist kein Einkommen."
Doch.
Wird halt anders bewertet und besteuert als reguläre Einkommen durch harte Arbeit, aber ein Einkommen ist es trotzdem.
Oder ist es Ihrer Meinung nach eine Ausgabe?
Ein Gottesgeschenk ist es ja nicht, da sind wir uns hoffentlioch einig...
Wo zitiere ich Sie falsch?
Ich habe den Teil ihres Zitats, der richtig ist, schlicht weggelassen.
"
Vom Erblasser wurde das Geld versteuert, vom Erben, dem das Geld zufließt, aber noch nicht.
Mein Gott. Kapiert es doch endlich mal."
mich persönlich stört es gewaltig, wenn eine Erbschaft oder eine Schenkung anderen Einkommensarten gkleichgestellt und daher versteuert wird.
Das greift in das Recht des Erblassers oder Schenkenden ein, über sein Eigentum zu verfügen. Vererben und Schenken sind m.E. eine völlige Privatangelegenheit zwischen zwei Personen, die den Staat nichts angehen.
Warum müssen wir nach dem versteuerten Einkommen noch diverse andere Steuern zahlen? Nach Ihrer Überlegung müssten die Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer usw. usf. sofort abgeschafft werden.
Nein: Diejenigen, die das Erbe erhalten, versteuern dieses Einkommen über die Erbschaftssteuer.
Ob die Leute, die das Erbe hinterlassen haben, dieses Vermögen versteuert hatten, ist irrelevant. Denn es geht nicht um deren Steuer.
"Das greift in das Recht des Erblassers oder Schenkenden ein, über sein Eigentum zu verfügen."
Kann er doch. Er/Sie muss ja auch keinerlei Steuern dafür zahlen.
"Kann er doch. Er/Sie muss ja auch keinerlei Steuern dafür zahlen."
nein. der Erbe/Beschenkte bekommt nicht den Betrag, den der Erblasser/Schenkende ihm zugedacht hat.
All Ihre Ausgaben (sofern sie der MWSt. unterliegen) werden mehrfach besteuert.
Das Argument der Mehrfachbesteuerung ist eine Frechheit und wer doof genug ist, sich dies in den Kopf pflanzen zu lassen, der verdient auch nur die Mittellosigkeit. Dies übrigens durch den ganz normalen Konzentrationseffekt von Kapital.
Insbesondere die unterschiedliche Besteuerung der (in diesem Fall ererbten) Kapitalgewinne gegenüber Lohnarbeit macht überhaupt keinen Sinn wenn man NICHT die Reichen bevorteilen möchte.
Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind die einzig wirksamen Mittel um:
- Umverteilung von Oben nach Unten zu ermöglichen
- Vermögenskonzentration überhaupt zu ermitteln (seit Abschaffung der Vermögenssteuer nur noch geschätzt)
- totes, rentensuchendes Kapital wirksam dem Wirtschaftskreislauf zuzuführen
0.5-2% Vermögenssteuer und 10%-30% Erbschaftssteuer (Mit grosszügigen Freibeträgen von bis 1.5 Mio Euro, damit das Häusle von Oma nicht wegmuss) sollten eine wirksame Zufügung des Kapitals in unsere Gesellschaft (Unis, Schulen, Kindergärten, Polizei, Feuerwehr usw.) ermöglichen.
Jeder sollte in der Lage sein reich zu werden. Niemand hat das Recht reich zu bleiben ohne etwas dafür zu tun.
Mit Verlaub, das sind sie nicht so einfach. Im Art. 20 GG wird explizit beschrieben, dass die BRD ein "sozialer Bundesstaat" ist. Im Art. 14 GG wird die Verpflichtung von Eigentum in Bezug auf die Allgemeinheit bewertet.
Eine Übertragung von (insbesondere sehr hohen) Eigentumswerten ist aus meiner Sicht in einem sozialen Staat immer auch Sache der Allgemeinheit. Wir sollten als Gemeinschaft ernsthaft darüber diskutieren, ob wir die derzeit laufende Vermögenskonzentration weiter dulden wollen. Sie gefährdet unsere Demokratie, da Partizipation und soziale Teilhabe bereits heute in Teilen nicht mehr vollständig gegeben ist. Dies ist ein Problem und Wasser auf die Mühlen von populistischen Bauernfängern von links und rechts. Wenn wir uns als Leistungsträger der Gesellschaft diesen Fragen nicht ernsthaft stellen, wird allein die Vermögenskonzentration wieder zu Zuständen wie in den goldenen Zwanzigern führen.
In der Chefetage und auf der Strasse. Wir können als Gesellschaft entscheiden, ob wir totes Kapital friedlich über Steuern abbauen wollen, oder über Revolution und Krieg. Meine Meinung ist klar.
Es geht um den Vermögensübergang.
Meist ist neben Firmen ja auch Privatvermögen da.
Das kann zur Deckung verwendet werden.
Oder man könnte auch Antrile in einen Staatsfonds überführen, um die Steuer zu decken. Warum denn nicht?
Natürlich greift das nicht in das bessgte Recht ein wenn der Erbe oder der Beschenkte den Vermögenszufluss besteuern muss..
Da haben Sie mal die Seiten verwechselt.
Doch, ist es. Per Definition. So wie _jede_ nachhaltige Vermögensmehrung.
0.5-2% Vermögenssteuer und 10%-30% Erbschaftssteuer (Mit grosszügigen Freibeträgen von bis 1.5 Mio Euro, damit das Häusle von Oma nicht wegmuss)
Meinen Sie wirklich, dass man nicht einen Kredit abbezahlen kann in Höhe von 150.000 Euro (10%) um ein Haus von 1,5 Mio. von der Erbschaftssteuer abzulösen?
Notfalls muss man es für 1 Mio verkaufen. Wo ist das Problem?
Arm wird von den 10 Prozent Steuer keiner.
"
Natürlich greift das nicht in das bessgte Recht ein wenn der Erbe oder der Beschenkte den Vermögenszufluss besteuern muss..
Da haben Sie mal die Seiten verwechselt."
ich bin der Meinung, daß die gängige Auffassung fälschlicherweise die Seite des Empfängers mit in Betracht zieht. Vererben/Verschenken sollte einzig nd allein Angelegenheit des Erblassers/Schenkenden sein. Erbschaften und Geschenke gehen den Staat nichts an.
"Ja, der Staat nimmt sie aus, wo er kann"
Schöner Scherz. Würde er es, hätten wir keine Milliardärserben in der Menge und nebenbei auch wohl die meisten finanziellen Probleme gelöst...
"Das greift in das Recht des Erblassers oder Schenkenden ein, über sein Eigentum zu verfügen. Vererben und Schenken sind m.E. eine völlige Privatangelegenheit zwischen zwei Personen, die den Staat nichts angehen."
Ich denke Ihre Argumentation mal zu Ende: Dann wären alle Parteispenden immer ok und natürlich steuerfrei? Dann wäre jede politische finanzielle Einflussnahme ok? Wollen Sie das wirklich, absolute Freiheit ohne jegliche Regulierung über Kapitalflüsse?
Sie mögen mir jetzt vorwerfen, der Vergleich hinke, tut er aber bei genauerer Betrachtung nicht.
„Das Lamentieren über die Doppelbesteuerung ist sachlich falsch."
Es ist genau andersrum, als sie es darstellen. Zum einen hat die Einkommenssteuerzahlung des Erblassers das Erbe gemindert. Aber das ist gar nicht das wichtigste Argument.
Zum anderen ermittelt sich der Wert des Erbes aus den zukünftigen Erträgen, die mit dem Erbe erzielt werden können. Beispiel: der Wert eines Mietshauses ergibt sich aus dem zukünftigen zu versteuernden Mieteinnahmen. Natürlich werden auch Kosten abgezogen -auf diesen Überschuss wird der Erbe in Zukunft Einkommensteuer entrichten müssen. Ein zweites Mal zahlt er aber bereits vorab auf den Wert des Erbes Erbschaftssteuer. Das ist doppelt.
Natürlich geht es nur um den Empfänger.
Mene versteurt ja auch ihren Lohn, den ich aus versteurtem Geld bezahle.
Meine putzfrau versteuert ihren Lohn, den ich ihr aus meinem bereits versteuetrn Geld bezahle.
"Insbesondere die unterschiedliche Besteuerung der (in diesem Fall ererbten) Kapitalgewinne gegenüber Lohnarbeit macht überhaupt keinen Sinn wenn man NICHT die Reichen bevorteilen möchte."
Ist immer noch nicht gegeben, da Kapitalerträge einfach zweistufig (Unternehmensebene und Ebene der Privatperson) erfolgt.
Hören Sie endlich mit diesen Fake News auf. Horizontale Steuergerechtigkeit ist in Deutschland gegeben.
"Erbschaftssteuer und Vermögenssteuer sind die einzig wirksamen Mittel um:
- Umverteilung von Oben nach Unten zu ermöglichen"
Komisch, ein Blick auf den sehr homogenen Einkommens Gini zeigt, dass dies eine Lüge ist.
"0.5-2% Vermögenssteuer und 10%-30% Erbschaftssteuer (Mit grosszügigen Freibeträgen von bis 1.5 Mio Euro, damit das Häusle von Oma nicht wegmuss) sollten eine wirksame Zufügung des Kapitals in unsere Gesellschaft (Unis, Schulen, Kindergärten, Polizei, Feuerwehr usw.) ermöglichen."
Wenn diese Freibeträge 1. jährlich an die Inflation angepasst werden und nicht eine kalte Progression stattfindet und die Steuerzahlungen als Kosten abzugsfähig auf die Einkommenssteuer auf Unternehmensebene und Ebene der Privatperson sind...
Aber genau DAS wird eben nicht passieren, was eine schleichende Enteignung bewirken wird.
1.5 Mio € sind eben heute etwas anderes als in 20 Jahren.
Zur Korrektheit, ersetze Putzfrau durch Friseurin.
Die Putzfrau ließe sich (bis zu einem gewissen Betrag) als haushaltsnahe Dienstleistung geltend machen.
Bei GINI wird in der Regel eine Einkommensverteikung betrachtet.
Zudem ist die deutsche Vermögensstatistik extrem unvollständig und frhlerhaft, da die großen Vermögen leider nicht systematisch erfasst werden.
"Bei GINI wird in der Regel eine Einkommensverteikung betrachtet."
Ja, aber es gibt eben einen offensichtlichen Unterschied zwischen Gini von Bruttoeinkommen und von Nettoeinkommen, wodurch eindeutig bewiesen ist, dass es eine Umverteilung nach Unten in diesem Land gibt.
"Zudem ist die deutsche Vermögensstatistik extrem unvollständig und frhlerhaft, da die großen Vermögen leider nicht systematisch erfasst werden."
Ja stimmt. Nicht nur von großen Vermögen.
Daher wird halt großzügig geschätzt.
Man muss bei Vermögen aber auch sehen, dass ein riesen Teil davon Aktienvermögen (nach 10 Jahren Hausse) und Immobilien (nach 10 Jahren Hausse) sind.
Was davon wirklich werthaltig und nicht nur Luft ist, wird die nächste Krise zeigen.
Ja, genauso wie Ihr verfügbares Einkommen, mit dem Sie die Mehrwertsteuer bezahlen, die "Ökosteuer" an der Zapfsäule, die Energiesteuer bei der Stromrechnung usw. - das Argument der Doppelbesteuerung ist keines.
Steuerpflichtig ist außerdem nicht der besteuerte Euro, sondern die damit verbundene Person, bzw. die Transaktion. Und im Falle einer Erbschaft ist nicht der Verstorbene steuerpflichtig, sondern der Erbe. Und der Erbe hat bis zu dem Zeitpunkt des Vermögensverkehrs (Schenkung, Erbe) gar keine Verbindung zu dem Vermögen gehabt, er zahlt also genau das erste Mal Steuern auf dieses leistungslose Einkommen - von einer Doppelbesteuerung der Erben kann also keine Rede sein.
So einen Schwachsinn behaupten aber nur Leute die von Besteuerung nichts verstehen.
"Womit Sie im Sinne der Gesellschaft (und auch in ihrem eigenen) genau das richtige machen wird!"
Jein.
Es ist durchaus im Sinne der Gesellschaft, wenn durch Erbschaften die Sozialsysteme entlastet und dem Erben eine Lebensperspektive gewährt wird. Nur eben nicht unbegrenzt.
Deshalb gibt es Freibeträge. Die können gerne so hoch sein, daß Oma ihr kleines Häuschen oder Papa sein Kiosk an der Ecke oder eine andere bescheidene Existenz steuerfrei vererben könen.
Aber eben nicht so hoch, daß mehrere Erbengenerationen steuerfrei für alle Zeiten ausgesorgt haben. Es gibt einfach nicht den Geringsten Grund, eine vererbte Luxusexistenz nicht zu besteuern.
Für Härtefälle bei Firmenerbschaften kann man ja die Zahlungsmodalitäten erleichtern und z.B. über KfW-Darlehen die Zahlung über mehrere Jahre verteilen, so daß sie bei ordentlichem Wirtschaften aus Unternehmensgewinnen bestreitbar ist.
"Natürlich geht es nur um den Empfänger.
Meine putzfrau versteuert ihren Lohn, den ich ihr aus meinem bereits versteuetrn Geld bezahle."
und Lohnzahlung ist eine Geschäftsbeziehung, Vererben/Verschenken sollte m.E. aber als reine Privatsache behandelt werden.
"Ich denke Ihre Argumentation mal zu Ende: Dann wären alle Parteispenden immer ok und natürlich steuerfrei? Dann wäre jede politische finanzielle Einflussnahme ok? Wollen Sie das wirklich, absolute Freiheit ohne jegliche Regulierung über Kapitalflüsse?
Sie mögen mir jetzt vorwerfen, der Vergleich hinke, tut er aber bei genauerer Betrachtung nicht."
der Vergleich hinkt, weil es sich bei Parteien u. dgl. nicht um Privatpersonen handelt. Mir geht es aber gerade darum, daß der private Charakter von Vererben/Verschenken gewahrt wird.
Und was ist wenn ich mit meiner Frau Geschäfte mache.
Ist das dann auch Privatsache?
Erhen wird ja privilegiert, da es nicht über die Einkommenssteuer abgewickeöt wird.
"Und was ist wenn ich mit meiner Frau Geschäfte mache.
Ist das dann auch Privatsache?"
Geschäfte sind wiederum Geschäfte.
Nö. Es fehlt die Regelmäßigkeit, um als Einkommen qualifiziert zu werden.
Wo steht, daß Regelmäßigkeit eine Eigenschaft von Einkommen darstellt?
Volkswirtschaftlich betrachtet ist Einkommen jegliche auf Nachhaltigkeit angelegte Vermögensmehrung einer Person (d.H. wenn Sie nur Geld wechseln ist das natürlich kein Einkommen, eine Erbschaft selbstverständlich schon).
Daß man hierzulande so dämlich ist, nicht alle Einkommensarten gleichermaßen zu besteuern, ändert nichts daran, daß es sich auch bei nicht zu versteuerndem Einkommen prinzipiell mal um Einkommen handelt. Es ist auch im Einzelfall durchaus fraglich, ob diese Ungleichbehandlung Grundgesetzkonform ist.
Es gibt vor dem Steuerrecht kein "privat". Auch wenn Sie Ihrer Frau etwas schenken, ist das prinzipiell schenkungssteuerpflichtig. Nur sind die Freibeträge dabei so hoch, daß bei normalen Geschenken keine Schenkungssteuer anfällt und keine Steuererklärungspflicht besteht.
Wenn Sie Ihrer Frau ein Auto, ein Haus oder Vermögenswerte im Wert von mehr als 500000 Euro schenken, muß diese das allerdings sehr wohl gegenüber dem Finanzamt erklären und Schenkungssteuer abführen. Auch diese ist steuersystematisch übrigens eine spezielle Ausprägung der Einkommensteuer (und in Deutschland zusammen mit der Erbschaftssteuer in einem eigenen Steuergesetz geregelt).
Bei schenkungen an Fremde oder an Eltern und Großeltern liegt der Freibetrag übrigens bei 20000 Euro, die Latte wird mit großen Geschenken wie einem Auto oder wertvollem Schmuck auch von Leuten mit mittlerem Einkommen durchaus ab und zu gerissen.
Im Steuerrecht. Deshalb ist auch Einkommen aus einmaliger Flohmarktteilnahme nicht steuerbar, bei mehrfacher Teilnahme aber schon.
"Es gibt vor dem Steuerrecht kein "privat". "
das mag so sein. Ich bin nur dafür, daß es das geben sollte.
Wie wollen Sie das auseinanderhalten.
CVererben ist im Grunde auch ein durch Vertrag (Testament, Erbfolge)ausgelöstes Geschäft.