Auf Erbschaften oder Schenkungen mit Beträgen von mehr als zehn Millionen Euro mussten 2018 in Deutschland kaum Steuern gezahlt werden. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken hervor, über die die Süddeutsche Zeitung berichtet. Demnach erhielten gut 600 Deutsche zusammen 31 Milliarden Euro, auf die im Schnitt nur fünf Prozent Steuern fällig wurden.
Zwei Drittel der knapp 40 Bürger, die sogar 100 Millionen Euro und mehr erbten oder geschenkt bekamen, gingen demnach komplett steuerfrei aus. Wer im vergangenen Jahr 100 Millionen Euro oder mehr geschenkt bekam, zahlte im Schnitt nur eine Steuer von 0,2 Prozent, heißt es in der Antwort der Bundesregierung.
Die durchschnittliche Steuer der Großerben ist nach den Daten halb so hoch wie für Erbschaften von ein bis zehn Millionen Euro. Dies gilt insbesondere für Erben von Unternehmen, für die es eine Reihe von fiskalischen Ausnahmeregelungen gibt. "Wird eine Firma vererbt oder verschenkt, muss meist weit weniger versteuert werden als etwa bei Wertpapieren oder Immobilien", sagte Stefan Bach vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung.
Während Wirtschaftsverbände diese Ausnahmen verteidigen – so würden vor allem Arbeitsplätze im Mittelstand gesichert – , kritisierte die Linkspartei diese Praxis. Deren Fraktionschef Dietmar Bartsch bezeichnete Deutschland als ein "Steuerparadies für Multimillionäre". Es sei "extrem ungerecht, dass Kinder in Armut leben müssen, Rentner immer mehr zur Kasse gebeten werden, die Mitte keine spürbare Entlastung erfährt und superreiche Erben und Beschenkte auf astronomische Summen kaum Steuern zahlen", wird Bartsch von der Süddeutschen zitiert.
Kommentare
Das ist gut so, aus meiner Sicht, es wäre ja ansonsten eine Doppelbesteuerung wie bei den Rentnern, das wollen diejenigen, die die Gesetze machen, logischerweise nicht, denn dann bekämen die Parteien ja weniger Spenden. Bei den Rentnern ist das wurscht.
Tststs...
Seltsam, obwohl die Rentner die größte Wahlgruppe und kontinuierlichsten Wähler darstellen, insb. bei der CDU, die die Superreichen zusammen mit der FDP am meisten pampern.
Lässt die Erbschaftssteuer insgesamt verfassungswidrig erscheinen.
Also ganz abschaffen? Damit wir dann vom zwangsläufig folgenden "Trickle Down Effekt" eine warme Gelddusche bekommen und alle glückselig werden? So verklickert es und doch dieses Klientel seit jeher und die Politik ist naiv genug darauf reinzufallen.
Nur scheinbar, wenn man von der Materie nicht soviel Ahnung hat (no offense).
Erbschaften sollten wie jedes andere Einkommen versteuert werden.
Wenn die Erbschaft 500.000€ überschreitet sollte 40% auf jeden Euro erhoben werden.
Die aktuelle Gestaltung mit Ausnahmen speziell für Erben bestimmter Besitzformen (die z.B. Alleinbesitzer selbstgenutzter Immobilien der Unternehmen in hohem Wert sind) gegenüber anderen Eigentümern (die z.B. Aktien oder Fondanteile im gleichen Wert haben) könnte durchaus verfassungswidrig sein.
Dass eine allgemeine Erbschaftssteuer nicht verfassungdswidrig sein muss, ist aber wohl unstrittig (die einfachste Lösung wäre ein sehr hoher Freibetrag und dafür keine Ausnahmen).
Ja ne, is klar. Deshalb liegt sie in der ultra-sozialistischen USA auch bei 40%.
"Wenn die Erbschaft 500.000€ überschreitet sollte 40% auf jeden Euro erhoben werden."
Wenn ich heute sterben würde und meine Kinder 40% des Unternehmenswertes an Steuern zahlen müssten (die sie nicht in bar haben), müssten Mitarbeiter entlassen werden, vielleicht wäre sogar die Firma insgesamt gefährdet.
Wenn Mitarbeiter entlassen werden, gehen vielleicht auch zusätzlich die richtig guten MA, die Kunden werden nicht mehr ordentlich bedient - ein Teufelskreis.
Das Muss das Schöne an Ahnung sein, dass man mit ihr fast jedes Wunschergebnis nachvollziehbar herbeizaubern kann.
Man könnte eine Regel schaffen dass 40% der Anteile des Unternehmens in einen Fonds gegeben werden. Ihre Kinder erhalten die Möglichkeit die Anteile zurückzukaufen, wenn sie nicht wollen bleiben sie entweder im Fonds oder werden auf den Markt geworfen.
"Nur scheinbar, wenn man von der Materie nicht soviel Ahnung hat (no offense)."
Das hat das BVerfG aber in der Vergangenheit oftmals anders gesehen. Von daher gilt das alte Motto: Nach der Erschaftsteuerreform ist vor der neuen BVerfG Entescheidung. Die Ansicht des Foristen ist daher fachlich begründbar.
Erbschaften sind aber eher wie ein Lottogewinn. Und der ist bekanntlich steuerfrei.
Nehmen Sie zur Kenntnis, dass der Anteil der Erbschaftssteuer am Gesamtsteueraufkommen in den USA noch niedriger ist als in Deutschland und eigentlich überall auf der Welt eine absolut vernachlässigenswerte Rolle beim Steueraufkommen spielt.
https://de.statista.com/stat…
Erbschaften sind steuersystematisch nichts anderes als Einkommen für die Erben. Man kann ein Steuersystem ganz ohne Erbschaftssteuer entwerfen - dann unterliegen Erbschaften der Einkommensteuer. Um das praktikabel zu gestalten, könnte man z.B. mit einem pauschalen Lebensfreibetrag operieren, den jeder einmal im Leben anwenden darf, wenn er auf einen Schlag (woher auch immer) viel einnimmt.
Solange man aber Erbschaften von der Einkommensteuer ausnimmt, ist eine Erbschaftssteuer aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes eigentlich sogar verfassungsrechtlich zwingend geboten.
Das ist natürlich Blödsinn. Es würde im Zweifelsfall völlig genügen, wenn Ihre Kinder die Firma verkaufen. Dann haben sie 40% des Unternehmenswertes in bar rumliegen und können ihre Steuerschuld begleichen. Entlassen muß das Unternehmen dafür exakt niemanden.
Es wäre allerding möglich, hier Zahlungserleicherungen vorzusehen, die es Ihren Kindern z.B. ermöglichen die Steuerschuld über einen längeren Zeitraum aus Gewinnen des Unternehmens abzuzahlen. Dann können die daraus halt erst in 15 Jahren den nächsten Ferrari finanzieren.
> Dann können die daraus halt erst in 15 Jahren den nächsten Ferrari finanzieren.
Und so sollte es auch sein.
"Lottogewinn"?
Mit dem Unterschied, dass eine Erbschaft mit einer höheren Wahrscheinlichkeit eintritt als 1:50Mio...
Apfel und Birnen
Irrsinnig aufwendig. Wer stimmt dann für die 40% ab? Ein Treuhänder? Wer soll dies machen?
Denken Sie mal an Insolvenzverfahren. Da gibt es die Möglichkeit, Schulden in Eigenkapital zu tauschen (Debt-to-Equity-Swap). Dies kann auch Steuerforderungen der Finanzverwaltung betreffen. Gehen Sie mal zum Finanzamt und erfragen die Begeisterung dafür. "Ihr bekommt jetzt nicht 300.000 Steuern, sondern 8% am Kapital der Gesellschaft". Das scheut der Staat, wie der Teufel das Weihwasser. Weil man dann ja auch die Rechte der Anteilsinhaber wahrnehmen muss.
Von jedem Euro der darüber hinausgeht, weil sonst würde das von den Eltern geerbte Häuschen ja auch schon voll zu versteuern sein. Das wäre eine Verschlechterung.
"Es würde im Zweifelsfall völlig genügen, wenn Ihre Kinder die Firma verkaufen. Dann haben sie 40% des Unternehmenswertes in bar rumliegen und können ihre Steuerschuld begleichen. Entlassen muß das Unternehmen dafür exakt niemanden."
Dazu müssen sie halt erstmal einen Käufer finden. Bei Familienbetrieben, Kleinbetrieben und Mittelständlern ist das etwas, dass sich über Jahre hinzieht (wenn sie überhaupt einen Interessenten finden).
"Dann können die daraus halt erst in 15 Jahren den nächsten Ferrari finanzieren."
Klar, aber wenn wir halt ihren Vorstellungen oder den der Linken folgen, dann wartet halt jeder 15 Jahre auf seinen Trabbi.
"Wer stimmt dann für die 40% ab?"
Spezialisten die für den Deutschland Fonds(kann auch anders heissen) arbeiten.
Was haben Insolvenzverfahren damit zu tun?
Mit dem Gewinn den der Fonds erwirtschaftet könnte man dann die Infrastruktur ausbauen, oder das Rentensystem zukunftsfähig machen.
Wenn sie die 40% nicht zahlen können gehen 40% der Anteile an den Fonds. Da gehen keine Arbeitsplätze verloren, und es besteht auch keine Notwendigkeit einen Käufer zu finden.
Ja das wollte ich sagen. Jeden € über 500.000€ mit 40% versteuern.
"Es würde im Zweifelsfall völlig genügen, wenn Ihre Kinder die Firma verkaufen."
Ist ja nett - dann habe ich etwas für gerade eine Generation aufgebaut. Das ist nicht gerade der Grundgedanke von Familienunternehmen.
"Das ist nicht gerade der Grundgedanke von Familienunternehmen."
Deshalb hießen die Firmen ja auch nicht "FEB" (Familieneigener Betrieb) sondern VEB (Volkseigener Betrieb)
Das hat den Vorteil, da ja der Staat das Volk ist, dass man im Erbfall auf Steuern verzichten kann, da der Staat sich ja nicht selbst besteuert...
It depends... Ich halte die Wahrscheinlichkeit für mich, ein Millionenerbe antreten zu müssen, für deutlich geringer als 1:50 Millionen. Es mangelt schlicht an potentiellen Erblassern, die entsprechende Vermögen besitzen.
Obwohl - ich bekomme immer noch, wenn auch seltener als vor etlichen Jahren, Benachrichtigungen per E-Mail, daß ein mir völlig unbekannter Nigerianer mir 30 Millionen Dollar vermacht hat. Leider, leider sehe ich mich aber nicht in der Lage, die nötigen "nützlichen Aufwendungen" auszulegen, die für eine zügige Abwicklung der Erbschaft an die dortigen Behördenmitarbeiter als Motivierungshilfe zu zahlen sind.
„Spezialisten die für den Deutschland Fonds(kann auch anders heissen) arbeiten.
Was haben Insolvenzverfahren damit zu tun?“
Um dann mehrere 10.000 Beteiligungen pro Jahr zu verwalten, bedarf es einiger Tausend Mitarbeiter - wenn die Beteiligungen länger gehalten werden - zB 10 bis 15 Jahre, dann hätte der Fonds 100.000de Beteiligungen zu managen.
Bei Insoverfahren Kann es passieren, dass im Ergebnis der Verfahrensregeln festgelegt wird, dass die Finanzverwaltung für eine nicht befriedigen Steueranspruch stattdessen eine Beteiligung am Unternehmen erhält. Das ist insofern vergleichbar, als dass eben der Staat zu einem Anteil an Unternehmen beteiligt wird. Dies stößt aber kaum auf Interesse – jedenfalls seitens der Finanzverwaltung – weil das eben sehr aufwändig zu managen ist.
Die Österreicher haben sinnvollerweise keine Erbschaftssteuer. Felix Austria.
Die wesentliche Ungerechtigkeit liegt innerhalb der Vermögen, die in produzierenden Unternehmen investiert sind, zwischen den relativen Kleinanlegern, die Anteile an Kapitagesellschaften besitzen (meist Aktien) und den Großanlegern, die vor jeher von Steuervorteilen profitieren. Aktien-Erben müssten deutlich entlastet werden!
Das würde auch die Bereitschaft verbessern, Firmen in Aktienunternhmen umzuwandeln und so zusätzliches Kapital zu gewinnen und u.a. die Mitarbeiter an der Firma beteiligen zu können.
Ein höherer Erbschaftssteuersatz für nicht produktiv investiertes Kapital, das somit auch keine Einkommenssteuern bewirkt, ist dagegen angemessen. Das gilt besonders für privat genutzte Wohnungen, heutzutage aber auch für Geldforderungen. Bei vermieteten Wohnungen wäre eine höhere Erbschaftsbesteuerung ein Weg, die Vermögensbildung zu unterstützen, soweit und wo die Grundstücke den wesentlichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Dann sollte aber nur der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage der entsprechenden Erbschaftssteuer darstellen, nicht der Gebäudewert.
Die wesentliche Ungerechtigkeit liegt innerhalb der Vermögen, die in produzierenden Unternehmen investiert sind, zwischen den relativen Kleinanlegern, die Anteile an Kapitagesellschaften besitzen (meist Aktien) und den Großanlegern, die vor jeher von Steuervorteilen profitieren. Aktien-Erben müssten deutlich entlastet werden!
Das würde auch die Bereitschaft verbessern, Firmen in Aktienunternhmen umzuwandeln und so zusätzliches Kapital zu gewinnen und u.a. die Mitarbeiter an der Firma beteiligen zu können.
Ein höherer Erbschaftssteuersatz für nicht produktiv investiertes Kapital, das somit auch keine Einkommenssteuern bewirkt, ist dagegen angemessen. Das gilt besonders für privat genutzte Wohnungen, heutzutage aber auch für Geldforderungen. Bei vermieteten Wohnungen wäre eine höhere Erbschaftsbesteuerung ein Weg, die Vermögensbildung zu unterstützen, soweit und wo die Grundstücke den wesentlichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Dann sollte aber nur der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage der entsprechenden Erbschaftssteuer darstellen, nicht der Gebäudewert.
Die wesentliche Ungerechtigkeit liegt innerhalb der Vermögen, die in produzierenden Unternehmen investiert sind, zwischen den relativen Kleinanlegern, die Anteile an Kapitagesellschaften besitzen (meist Aktien) und den Großanlegern, die vor jeher von Steuervorteilen profitieren. Aktien-Erben müssten deutlich entlastet werden!
Das würde auch die Bereitschaft verbessern, Firmen in Aktienunternhmen umzuwandeln und so zusätzliches Kapital zu gewinnen und u.a. die Mitarbeiter an der Firma beteiligen zu können.
Ein höherer Erbschaftssteuersatz für nicht produktiv investiertes Kapital, das somit auch keine Einkommenssteuern bewirkt, ist dagegen angemessen. Das gilt besonders für privat genutzte Wohnungen, heutzutage aber auch für Geldforderungen. Bei vermieteten Wohnungen wäre eine höhere Erbschaftsbesteuerung ein Weg, die Vermögensbildung zu unterstützen, soweit und wo die Grundstücke den wesentlichen Teil des Immobilienwerts ausmachen. Dann sollte aber nur der Grundstückswert die Bemessungsgrundlage der entsprechenden Erbschaftssteuer darstellen, nicht der Gebäudewert.
Man macht da stille Anteile mit einem Vetorecht bezüglich bestimmter Entscheidungen fürs Finanzamt draus. Dieses kann damit Versuche, den Deal zu unterlaufen, wirksam unterbinden, braucht sich aber ansonsten nicht mit dem Tagesgeschäft der Firma zu beschäftigen.
Ne Banken sind froh ueber jeder Kreditnehmer, oder ist Ihre Unternehmung so eine unsolide Pleitebude? Und wenn Ihre Unternehmung vom Markt vreschwindet, macht eben ein anderer das Geschaeft, gesamtgesellschaftlich also kein Problem. Tun Sie mal nicht so, als waere Ihre Klitsche unersetzlich, und wenn doch gibt es auch Kredit.
Ja und wer genau beim Finanzamt verwaltet dann die tausenden und im Zeitablauf zehntausenden von Beteiligungen?
Ist doch egal wie viele Beteiligungen der Fonds zu managen hat, solange sie profitabel sind.
Mitarbeiter können sie viele eingestellt werden wie man benötigt. Wichtig ist dass der Fonds von Spezialisten geleitet wird, die Politik darf keinen direkten Einfluss haben.
Die Finanzverwaltung ist warscheinlich nicht geeignet um diese Beteiligungen zu verwalten.
Nö.
Erben können sie nur wenn sie Reiche Verwandte haben(Erbschleicher klammerer ich mal aus). Lotto spielen können sie wenn sie sich ein Los kaufen.
Beim Lotto spielen machen sie noch etwas(ein Los kaufen) aber beim erben müssen sie nur existieren.
Man möchte das Ultrareichenklientel auch nicht anpacken, da man deren dann zornigen Protest/Lobbyismus fürchtet und diese mit "Abwanderung" drohen.
Falsch, man möcht nur verhindern das Firem in die Pleite ruchtschen und Arbeitsplätze verloren gehen.
Was glauben Sie denn was die Folge wäre wenn man im Todesfall plötzlich 30-50% Erbschaftssteuer auf den Firmenwert usw. zahlen müsste.
Das wäre schlicht das aus für 90% aller Betriebe.
Wurde Erbvermögen nicht mindestens bereits einmal besteuert, als es noch Einkommen/Verdienst war?
Sicher unser Geld wird immer wieder neu versteuert, dass wird immer neu geprüft, wenn es den Besitzer wechselt. Sie haben ihr Einkommen versteuert, bezahlen den Handwerker, dann wird MwSt fällig. Der Handwerker muss seinen Gewinn versteuern, wenn er Brötchen kauft, gibt es wieder MwSt.
Ich finde eine Erbschaftssteuer mit ausreichend hohen Freibeträgen gerecht.