Ist Fridays für Future eine schützbare Marke? Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum im spanischen Alicante entscheidet das demnächst anhand zweier Anträge. Einen davon hat im Dezember eine Stockholmer Stiftung für Greta Thunberg und ihre Schwester Beata Ernman Thunberg eingereicht. Zugleich hatte schon im November eine Vertraute Thunbergs, die in Schweden lebende 54-jährige Australierin Janine O’Keeffe, den Schutz als Marke beantragt. Beide Anträge seien miteinander abgestimmt, Greta Thunberg sei involviert, bestätigten die Stiftung und O’Keeffe der ZEIT.

Eine politische Bewegung als geschützte Marke: Geht das? 

Grundsätzlich lässt sich auch der Name einer politischen Bewegung für mehr Klimaschutz als Marke sichern. Nur allgemeingebräuchliche Worte aus dem Alltag wie Brot oder Bier sind vom Markenschutz ausgeschlossen, auch allgemeingebräuchliche Begriffe wie Back-Shop oder IT-Consulting, weiterhin Hoheitszeichen. Der Schutz gilt zunächst für zehn Jahre, kostet eine Gebühr und kann verlängert werden. 

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Wozu dient der Schutz von FFF als Marke?

O’Keeffe beantragte den Markenschutz so, dass sie Kleidung, Taschen, Geldbörsen, Apps, Software und andere Produkte unter dem Fridays-for-Future-Label vermarkten kann. Ebenso Werbeaktionen, Bildungs- und Forschungsarbeit zu sozialen und politischen Themen oder – das Kernanliegen von FFF – zum Klima- und Umweltschutz. Die Stiftung besetzt in ihrem Antrag ähnliche Sektoren, hinzu kommen hier noch Bereiche wie Computerhardware, Finanzprodukte, Preise, Konferenzen oder sportliche Aktivitäten. 

Üblicherweise soll ein Markenschutz verhindern, dass Dritte mit Waren oder Dienstleistungen unter der geschützten Marke Geld verdienen. Je mehr Nutzungszwecke unter den Schutz fallen, desto eher wird Missbrauch verhindert. Insofern ist nachvollziehbar, dass die Thunberg-Stiftung und O’Keeffe den Schutz für so viele Nutzungszwecke wie möglich beantragen – insgesamt sind es weit über 100. Nur so haben sie die Chance, zu verhindern, dass etwa ein Konferenzveranstalter eine FFF-Tagung veranstaltet, die sich der Förderung des klimaschädlichen Verbrennungsmotors oder der Kohleverstromung verschrieben hat. Oder dass ein Reisebüro Wochenendtrips mit dem Flugzeug unter dem Label FFF verkauft.  

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Müssen Demoveranstalter künftig um Erlaubnis bitten?

Nein, FFF-Initiativen müssen nicht vorher nachfragen, ob sie eine Demonstration veranstalten dürfen. Die Inhaberinnen der Marke FFF können aber künftig Einspruch erheben, wenn ihnen eine Nutzungsform der Marke nicht gefällt. Voraussetzung dafür ist, dass sie sich diesen Nutzungszweck beim Markenamt gesichert haben. Ein Beispiel: Für Klimaschutz zu demonstrieren, ist in Thunbergs Sinne – ein Einspruch daher unwahrscheinlich. Dass ein Autokonzern ein SUV-Modell unter dem FFF-Label vermarktet, wird den Klimaschützern aus Schweden nicht zusagen. 

Ob die Thunbergs oder O’Keeffe aber erfolgreich gegen einen FFF-SUV vorgehen könnten, ist jedoch nicht sicher. Denn die Nutzung der Marke für die Vermarktung von Kraftfahrzeugen ist in keinem der beiden Anträge als beabsichtigte Nutzung erkennbar. Autos unter dem FFF-Label zu verlaufen, stünde demnach anderen frei.

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Muss Greta jetzt Mützen und Taschen bedrucken?

Die exklusiven Nutzungsrechte einer Marke können Inhaber nur dauerhaft sichern, indem sie dieses Nutzungsrecht auch ausüben – und zwar für alle beim Markenamt eingetragenen Zwecke. Sie müssten die genannten Produkte und Dienstleistungen auch vermarkten. O’Keeffe hatte über ihren Markenantrag in Alicante allerdings gesagt, es sei nicht beabsichtigt, "daraus Geld zu machen". Das könnte zum Problem werden: Ohne kommerzielle Nutzung verliere man das Recht an der Marke, sagte Paul Lange, ein auf Markenrecht spezialisierter Anwalt in Düsseldorf. "Wenn man sich das Recht an einer Marke sichert, muss man das auch wirtschaftlich nutzen, sonst kann die Marke gelöscht werden." Es gelte als Missbrauch, sich die Marke nur zu reservieren, nur um andere an ihrer Verwendung zu hindern. 

Die Inhaberinnen einer geschützten Marke FFF müssten also tatsächlich Taschen, Mützen, Kleidung mit dem Label herstellen lassen und verkaufen, um ihre Rechte zu behalten. Ob fünf Rucksäcke mit FFF-Label pro Jahr dafür reichen oder ob es deutlich mehr sein müssten, würde am Ende ein Gericht entscheiden. Bei einem jungen Unternehmen würden die Richter voraussichtlich eine andere markenrechtliche Nutzung erwarten als von einem etablierten Großkonzern. 

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Was ist eigentlich ein Markenstreitfall?

Die allermeisten Markenstreitigkeiten werden von Gerichten entschieden – meist, weil der Markeninhaber wegen einer unerwünschten Nutzung durch Konkurrenten klagt. Die Richter entscheiden dann beispielsweise, ob Verbraucher zwei gleich klingende Marken verwechseln könnten. Wenn etwa ein Konkurrent des Elektrogerätekonzerns Philips einen eigenen Rasierapparat unter einem solchen Namen vermarktet, könnte der niederländische Traditionskonzern erfolgreich dagegen klagen. Gegen einen Philips genannten Pflege- oder Gebäudereinigungsdienst vor Gericht zu ziehen, wäre für den Konzern weniger aussichtsreich. 

Wer sich direkt an das Amt der EU für geistiges Eigentum in Alicante wendet, erhält europaweiten Markenschutz. Wem der Schutz auf nationalem Gebiet ausreicht, der kann sich an das Deutsche Patent- und Markenamt in München wenden. Nicht jeder Anbieter benötige oder wolle einen europaweiten Schutz, sagt ein Sprecher des Münchner Amtes. Auch seien die Gebühren bei der nationalen Behörde niedriger als bei dem europäischen Amt.

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