Das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für teilweise verfassungswidrig erklärt. Dieses Gerichtsurteil leitet aller Voraussicht nach nicht das Ende der Währungsunion ein. Immerhin. Das Bundesverfassungsgericht lässt der EZB genug Hintertüren offen, um ihre umstrittenen Anleihekäufe fortzusetzen. Das ist aber schon das einzig Positive, was sich über dieses konfuse, europaskeptische und ökonomisch fragwürdige Urteil sagen lässt.
Zur Erinnerung: Die Karlsruher Richter hatten schon 2017 zu entscheiden, ob das Anleiheprogramm der EZB mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie haben den Fall damals an den Europäischen Gerichtshof überwiesen, weil die Europäische Zentralbank genau das ist: eine europäische Institution, deren Entscheidungen vor europäischen Gerichten Bestand haben müssen.
Der Europäische Gerichtshof stufte die Anleihekäufe als unproblematisch ein. Die deutschen Verfassungsrichter standen daher jetzt vor der Frage, ob sie diese Einschätzung akzeptieren. Die Antwort in Kurzform lautet: Sie haben es nicht getan.
Gibt es in Karlsruhe kein Internet?
Die EZB habe, so die Karlsruher Richter, nicht ausreichend gezeigt, ob die Vorteile der Maßnahmen mögliche Nachteile aufwögen. Der Bundestag müsse nun darauf dringen, dass eine solche Prüfung der Verhältnismäßigkeit stattfinde. Man fragt sich, was die mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Notenbank nach Ansicht des Gerichts wohl den lieben langen Tag tun. Däumchen drehen? Geldpolitik ist ein ständiges Abwägen von Vorteilen und Nachteilen. Wer nur einmal auf die Internetseite der EZB klickt, der wird dort seitenweise Reden, Blogbeiträge, Aufsätze von Direktoriumsmitgliedern zu diesem Thema finden. Gibt es in Karlsruhe kein Internet?
In diesem Stil geht es weiter. Um die Gefahr niedriger Zinsen für die Sparer zu dokumentieren, zitieren die Richter eine Studie des Bundesverbands öffentlicher Banken – für die die Niedrigzinspolitik ein Ärgernis darstellt. Das ist ungefähr so, als würde man in Sachen Dieselemissionen auf eine Stellungnahme von Daimler verweisen. Denn wer bestimmt eigentlich die Zinsen? Sicher nicht Christine Lagarde allein. Die Richter hätten sich durchaus fragen dürfen, warum nicht allein in Europa das Geld billig ist, sondern überall in der Welt. Aber das haben sie offensichtlich nicht hinreichend getan. Sie haben auch nicht gefragt, was mit der Altersvorsorge passiert, wenn zwar die Zinsen steigen, aber dafür die Währungsunion zerbricht.
Es ist in der Wissenschaft ebenfalls hoch umstritten, ob wegen der günstigen Finanzierung "nicht mehr lebensfähige Unternehmen" künstlich am Leben gehalten werden, wie in dem Urteil zu lesen ist. Man findet auch die gegenteilige These, dass nämlich innovative Firmen durch ein niedriges Zinsniveau gestützt werden. Aber dazu müsste man einen Blick in die internationale Literatur werfen. Ein Gerichtsurteil ist kein Fachaufsatz in einer ökonomischen Zeitschrift, aber ein wenig mehr Einsicht in die Komplexität der Zusammenhänge wäre bei einem Urteil dieser Bedeutung durchaus angemessen.
Recht auf die letzte Entscheidung sichern
Nun kann die EZB die geforderte Prüfung der Verhältnismäßigkeit wahrscheinlich in einer halben Stunde aus dem vorliegenden Material zusammenkopieren und an den Bundestag schicken. Aber was dann? Wer prüft, ob dabei auch wirklich alles sorgsam abgewogen wurde? Der Sachverständigenrat der Wirtschaftsweisen? Das Parlament? Hans-Werner Sinn? Die Frage ist umso wichtiger, als sich die Folgewirkungen geldpolitischer Entscheidungen schlicht nicht zuverlässig genug abschätzen lassen. Das geben die ökonomischen Modelle einfach nicht her und das ist auch kein Geheimnis. Es wird jedenfalls sicher wieder Klagen geben. Am Ende wird die Sache wieder in Karlsruhe landen und dann beginnt das Spiel von vorne.
Eine schlüssige Erklärung für das jetzt gefällte Urteil lautet: Die Karlsruher Richter haben nach einem Hebel gesucht, der ihnen dauerhaft ein Recht auf die letzte Entscheidung sichert. Sie wollen sich letztlich nicht dem Europäischen Gerichtshof unterordnen. Das ist eine demokratietheoretisch nachvollziehbare Position, die in der Tradition des Gerichts steht. Aber die Richter sollten sich darüber im Klaren sein, was sie damit anrichten. Wenn Deutschland meint, sich dem Primat des europäischen Rechts entziehen zu können – was sagen wir dann erst den Polen oder den Ungarn, die aus ganz anderen Gründen ihre Probleme mit den europäischen Vorgaben haben?
Die EZB wird jetzt also ihre Berichte verfassen, sie wird deutlich machen, dass sich die neuen Corona-Hilfen in der Sache von dem jetzt bemängelten Anleiheprogramm unterscheiden und vor Gericht Bestand haben. Die Chancen stehen nicht schlecht, dass dies gelingt. Auch die Karlsruher Richter dürften kein Interesse daran haben, den Währungsraum zu zerstören.
Klar ist aber auch: Mit diesem Gericht im Hintergrund greift auch eine reflexhafte Forderung zu kurz, die wir jetzt in der Corona-Krise hören und schon aus der Eurokrise kennen. Die Finanzpolitik müsse die Rettung der Währung übernehmen, nicht die Zentralbank. Doch auch hier setzen die europäischen Verträge den Mitgliedstaaten Grenzen, die weitreichenden Maßnahmen wie gemeinsamen Anleihen im Wege stehen. Im Zweifel landen auch Eurobonds in Karlsruhe. Somit zeigt dieses Urteil, dass das integrationspolitische Potenzial der gegenwärtigen Rechtsordnung offenbar aufgebraucht ist. Wer mehr Europa will, der muss die Verträge ändern.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Ankauf von Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank für teilweise verfassungswidrig erklärt. Dieses Gerichtsurteil leitet aller Voraussicht nach nicht das Ende der Währungsunion ein. Immerhin. Das Bundesverfassungsgericht lässt der EZB genug Hintertüren offen, um ihre umstrittenen Anleihekäufe fortzusetzen. Das ist aber schon das einzig Positive, was sich über dieses konfuse, europaskeptische und ökonomisch fragwürdige Urteil sagen lässt.
Zur Erinnerung: Die Karlsruher Richter hatten schon 2017 zu entscheiden, ob das Anleiheprogramm der EZB mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Sie haben den Fall damals an den Europäischen Gerichtshof überwiesen, weil die Europäische Zentralbank genau das ist: eine europäische Institution, deren Entscheidungen vor europäischen Gerichten Bestand haben müssen.