Seit etwa
einem halben Jahr gilt in Berlin der Mietendeckel: Für 1,5 Millionen Wohnungen
in der Hauptstadt dürfen die Mieten nicht mehr über den Stand vom 19. Juni 2019 steigen, bei Neuvermietungen gilt der Mietspiegel von 2013 als Maßstab. Interessenverbände der Mieter und Mieterinnen lobten das Gesetz, Vertreter von CDU und FDP haben derweil beim
Bundesverfassungsgericht eine Normenkontrollklage gegen den Mietendeckel
eingereicht. Bis die Richter
ihr Urteil fällen, könnten noch Jahre vergehen. Doch in Berlin sind die Auswirkungen des
Mietendeckels auf vielen Ebenen bereits zu spüren. Wir beschreiben die wichtigsten Folgen:
1. Schattenmieten
Ralph Henger ist Experte für Finanz- und Immobilienmärkte beim Institut der
deutschen Wirtschaft (IW) in Köln. Er sagt: "Wir haben ja
im Vorfeld befürchtet, dass es nach Einführung des Mietendeckels zu
Verwerfungen am Markt kommt" – aber was jetzt geschehe, sei "schon die Extremform". Henger meint die sogenannten Schattenmieten. Das sind Mieten, die weit über dem Mietendeckel liegen. Sie müssen derzeit nicht gezahlt werden – solange der Deckel Bestand hat.
Doch in den Verträgen für Neuvermietungen schreiben derzeit viele Berliner Vermieter einen höheren Mietpreis für den Fall fest, dass das Bundesverfassungsgericht das Berliner Gesetz kippen sollte. Sie behalten
sich zudem vor, die oftmals nicht unerhebliche Differenz dann nachzufordern, und
empfehlen ihren Mieterinnen und Mietern, die entsprechende Summe zurückzulegen. Ob das zulässig ist? Der Berliner Mieterverein sagt, die Rechtslage sei unklar. Ungewöhnlich ist es jedenfalls nicht: Auch auf den gängigen Immobilienportalen werden die Wohnungen oft zu vergleichsweise hohen, marktüblichen Mieten inseriert. Erst im
Kleingedruckten steht dann der Hinweis auf die aktuell sehr viel niedrigeren, tatsächlich zu zahlenden Mieten.
Eine Untersuchung des Hamburger Immobilienspezialisten F+B kam zu dem Ergebnis, dass die Schattenmieten im Durchschnitt fast doppelt so hoch sind wie die gesetzlich begrenzten Mieten. Die Autoren sprechen von einem "eklatanten" Unterschied, zumindest für jene Wohnungen, die im Internet angeboten werden. Viele Wohnbaugesellschaften und Genossenschaften schreiben ihre Wohnungen allerdings gar nicht online aus.
Für viele Mieter, die auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum sind, ist die Lage also schwierig. "Ein Vermieter
wählt natürlich jetzt den Mieter aus, der glaubhaft versichert, dass er die
höhere Miete zahlen wird, wenn das Gesetz gekippt wird", sagt Ralph Henger vom
IW Köln. So sei mit dem Gesetz letztlich trotz guter Absichten niemandem geholfen. Immerhin: Im Fall von Mieterhöhungen, sagt Rainer Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, seien Schattenmieten klar unzulässig.
2. Wohnungsneubau
Eine gute Nachricht zuerst: Im ersten Halbjahr 2020 genehmigten die Berliner Behörden den Bau von rund 12.800 Wohnungen – das sind deutlich mehr als im Jahr zuvor und so viele wie noch nie in einem ersten Halbjahr seit den Neunzigerjahren. Allerdings könnte die Zahl im zweiten Halbjahr fallen, weil viele Mitarbeiter des Bauamts aufgrund der Corona-Krise ins Gesundheitsamt abberufen wurden.
Im Jahr 2019 waren mit 16.887 Einheiten zudem mehr Wohnungen fertiggestellt worden als im Vorjahr
mit 14.463 Einheiten. Doch Susanne Klabe, Geschäftsführerin des Berliner Verbands der privaten
Immobilienwirtschaft (BFW), bemängelt: Die Zahlen sagten nur wenig über die aktuelle Lage aus, weil die Verfahren für Bebauungspläne in der
Hauptstadt viel zu langsam und verwaltungsintensiv seien. Bis zu zwölf Jahre
hätten sie im Durchschnitt in den vergangenen Jahren gedauert.
Einige Wohnungsgesellschaften und Genossenschaften haben nach der Einführung des Mietendeckels im Februar Neubauprojekte auf Eis gelegt. Von den ursprünglich geplanten 6.000 neuen Wohnungen wollen die Wohnungsgenossenschaften Berlin nur etwa ein Drittel realisieren. Das ist deshalb besonders bitter, weil Neubauprojekte eigentlich vom Mietendeckel ausgenommen sind und Genossenschaften eher für bezahlbaren Wohnraum sorgen.
Der BFW erwartet in den kommenden Jahren einen deutlichen Rückgang der Neubauten in
Berlin. "Die von unseren Mitgliedsunternehmen geplanten Projekte werden
fertiggestellt", sagt Susanne Klabe. "Der Vertrauensverlust in den Berliner
Markt aufgrund der Politik des aktuellen Senats bewirkt aber, dass der Blick
verstärkt auf das Berliner Umland gelenkt wird." Rainer Wild vom Berliner Mieterverein kann das nicht nachvollziehen. "Es ist ökonomisch nicht
vernünftig, Berlin aufgrund des Mietendeckels bei Bauvorhaben
auszuschließen", sagt er.
3. Finanzlage der Banken
Vorher war die Aufregung groß: Wenn Vermieter weniger Geld einnehmen als geplant und damit unter Umständen ihre Kredite nicht zurückzahlen können, fällt das letztlich auf die Banken zurück, die die Bauvorhaben finanziert haben. Zudem könnte langfristig der Wert der Immobilien reduziert werden. Bislang sind allerdings keine Nachforderungen von Banken bekannt geworden.
Das liegt auch daran, dass Schwankungen in der Regel eingeplant sind, wie Ralph Henger vom IW Köln erklärt: Wenn Banken ein Bauvorhaben finanzieren, nehmen sie nicht den tatsächlichen Marktwert als Berechnungsgrundlage. Stattdessen kalkulieren sie mit einem um 10 bis 20 Prozent niedrigeren Beleihungswert, der langfristige Veränderungen antizipieren soll. "Der Mietendeckel hat die Preise allerdings so stark abgesenkt, dass einige Banken sich sicher überlegt haben, ob sie Anpassungen vornehmen müssen", so Henger. Allerdings, mutmaßt er, würden die meisten zunächst wohl abwarten, ob das Berliner Gesetz auch vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand hat, bevor sie aktiv werden und ihre Sicherheiten anpassen.
"Bislang ist
das noch nicht dramatisch, die Banken werden nicht aktiv", bestätigt auch
Gerold Happ, Geschäftsführer und zuständig für Immobilien- und Umweltrecht beim
Vermieterverband Haus & Grund. Zwar könnten einzelne Vermieter in
finanzielle Schwierigkeiten geraten, massenhaft sei damit aber nicht zu
rechnen. Allerdings könnten Banken, falls das Gesetz bestätigt oder gar
verlängert wird, in Zukunft aktiv werden. Viele Banken und der Verband der
Immobilienfinanzierer haben schon vorher angekündigt, dass die Kriterien
für die Darlehensvergabe strenger werden könnten, falls der Mietendeckel Bestand hat.
4. Renovierungen
Rund 14.300
Euro investieren Wohnungsunternehmen im Durchschnitt in eine Renovierung, das
hat eine Umfrage unter den Mitgliedsunternehmen des Berliner Verbands der privaten
Immobilienwirtschaft (BFW) ergeben. Sie stecken jährlich insgesamt rund 17 Millionen Euro in Modernisierungen und
Renovierungen. Aufgrund der geringeren
Mieteinnahmen nach Einführung des Mietendeckels wollen jetzt 70 Prozent der
befragten Unternehmen diese Investitionen aussetzen.
Überträgt man die Ergebnisse auf den gesamten Berliner Mietwohnungsmarkt
mit 1,5 Millionen Mietwohnungen, würden Wohnungsunternehmen jährlich etwa
13.000 Wohneinheiten modernisieren oder sanieren und dabei rund 145 Millionen
Euro in den Erhalt der Wohnungssubstanz investieren. Dieses Geld fehle jetzt, sagt Susanne Klabe, Geschäftsführerin des BFW, und zwar "nicht nur an dieser Stelle, sondern auch den Unternehmen und Arbeitnehmern in
der Berliner Bauwirtschaft".
Auch
bei den Genossenschaften führt der Mietendeckel zu einem Rückgang bei den
Renovierungen. "Maßnahmen, die gemacht werden müssen oder bereits angestoßen
waren, werden natürlich wie geplant durchgeführt", sagt Monika Neugebauer,
Sprecherin der Wohnungsbaugenossenschaften Berlin. Da Genossenschaftsmieter
meist jahrelang in ihren Wohnungen leben, müssen diese bei Neuvermietung oft
kernsaniert werden. Neugebauer spricht von einer Investition von bis zu 40.000
Euro pro Wohnung, die man sich jetzt gut überlegen müsse. Häufig werde dann
eben abgespeckt renoviert. "Das ist langfristig nicht gut für die Bausubstanz",
fürchtet auch sie.
5. Leerstand
"Mein Mieter
hat gekündigt und ich überlege nun, was ich mache. Zum Mietdeckelpreis möchte
ich nicht neu vermieten. Ich überlege, die Wohnung bis zur Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts leer stehen zu lassen", schreibt ein
Immobilienbesitzer in einem Onlineforum und löst damit eine Debatte aus um die
Optionen, die Vermieter in der aktuellen Situation haben. Vermieten und damit
langfristig Mindereinnahmen hinnehmen, oder leer stehen lassen?
Zumindest rechtlich
ist klar: Aufgrund des Berliner Zweckentfremdungsgesetzes darf eine Wohnung in der
Hauptstadt nicht länger als drei Monate unvermietet bleiben, sonst drohen dem
Besitzer hohe Geldstrafen. Allerdings sei
es gar nicht so leicht, Verstöße zu überprüfen, sagt Ralph Henger vom IW Köln. "Der Anreiz, jetzt so lange wie möglich abzuwarten und die Wohnung
leer stehen zu lassen, ist aktuell sehr hoch", befürchtet er.
Auch Reiner
Wild, Geschäftsführer des Berliner Mietervereins, weiß um das Problem des Leerstands. "Das kennen wir schon länger, trotz
Wohnungsknappheit", sagt er. Er
verstehe allerdings den Sinn nicht. "Warum sollte man komplett auf
Mieteinnahmen verzichten, anstatt weniger zu verlangen?" Der BFW rät seinen
Mitgliedsunternehmen davon ab, Wohnungen leer stehen zu lassen. Das sei "keine Option", sagt auch Susanne Klade, Geschäftsführerin des Berliner Verbands der privaten
Immobilienwirtschaft (BFW).
Wie viele Wohnungen in Berlin genau leer stehen, ist schwer zu überprüfen. Offiziell geht man von einer Leerstandsquote zwischen 0,8 und 1,7 Prozent aus.