Deutschland unternimmt nach Ansicht von Fachleuten des Europarats weiterhin zu wenig im Kampf gegen Bestechung im Bundestag. Die Empfehlungen aus einem Evaluierungsbericht aus dem Jahr 2014 zur Gefahr von Bestechung und Interessenkonflikten seien zu großen Teilen immer noch nicht umgesetzt worden, hieß es in einem Bericht der Staatengruppe gegen Korruption (Greco). Wie bereits in Zwischenberichten 2017 und 2019 seien die Bemühungen Deutschlands als "insgesamt unbefriedigend" einzustufen.
Bis März 2022 muss die deutsche Delegation des Europarats über Fortschritte berichten. Vor zwei Jahren hat das Gremium gegen Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der Empfehlungen ein sogenanntes Nichteinhaltungsverfahren eingeleitet.
Konkret bemängelt das Gremium etwa, dass klare Regeln für den Umgang von Abgeordneten mit Lobbyisten fehlten. Zuletzt hat sich das in der Maskenaffäre gezeigt: Parlamentarier hatten geholfen, Lieferungen anzubahnen, und dafür kassiert. Bei Interessenkonflikten einzelner Abgeordneter fordert das Gremium seit 2014 zudem eine Pflicht zur Ad-hoc-Mitteilung solcher Aktivitäten. Mehr Transparenz fordern die Fachleute auch zu Geldanlagen von Parlamentarierinnen und Parlamentariern des Bundestags sowie von deren Ehepartnern. Ähnlich positionieren sich Organisationen wie LobbyControl und Transparency International.
In den zuständigen Bundestagsausschüssen seien diese Anforderungen zwar thematisiert, aber keine konkreten Schritte unternommen worden, bemängeln die Expertinnen. Stattdessen sei auf bestehende Regeln im Verhaltenskodex der Abgeordneten verwiesen worden, die die Greco bereits im Evaluierungsbericht 2014 untersucht und für unzureichend befunden habe. "Die deutschen Behörden melden nun, dass keine weiteren Entwicklungen zu vermelden sind."
Auch hatte die Greco empfohlen, dass Abgeordnete mehr Informationen zum Beispiel über bedeutende Vermögenswerte, Unternehmensbeteiligungen und Verbindlichkeiten offenlegen sollten. Bereits in früheren Berichten hatten die Experten beklagt, "dass die zuständigen parlamentarischen Gremien jede weitere Ausweitung der Offenlegungsregelung abgelehnt hatten". Hinzu komme nun, dass ein rechtliches Gutachten offenbar nur mit dem Ziel durchgeführt worden sei, diese Ablehnung zu rechtfertigen, anstatt nach rechtlichen Lösungen zu suchen.
Zustimmung gab es vom Europarat für das geplante Lobbyregister des Bundestages. Dies könnte ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz sein, heißt es, schränkt aber ein: Man hätte jedoch eine umfassendere Reform erwartet, hieß es. Positiv notiert die Greco, dass ein zusätzlicher Mitarbeiter zur Aufsicht über den Verhaltenskodex der Bundestagsabgeordneten eingestellt worden sei und dass Abgeordneten nun Bußgelder drohen, wenn sie meldepflichtige Spenden nicht anzeigen oder unzulässige Zuwendungen annehmen.
Der Europarat mit Sitz im französischen Straßburg ist für den Schutz der Menschenrechte zuständig. Er ist kein Organ der Europäischen Union. Die Staatengruppe gegen Korruption wurde 1999 gegründet und zählt insgesamt 50 Mitgliedsstaaten, deren Engagement im Kampf gegen Korruption sie in regelmäßigen Abständen beurteilt.