Der Bund plant im Rahmen der Strompreisbremse eine Sonderregelung für
Besitzer von neuen Wärmepumpen. Dies kündigte Bundeswirtschaftsminister
Robert Habeck in Berlin an. Die Sonderregelung soll all jene Wärmepumpen berücksichtigen, die
2022 eingebaut wurden.
Die Gas- und Strompreisbremsen sehen für einen bestimmten Basisverbrauch gedeckelte Preise vor und sind das Kernstück der Entlastung für Haushalte und Industrie in der Energiekrise. Ab März sollen 80 Prozent des Basisverbrauchs an Gas von Haushalten und dem Kleingewerbe auf zwölf Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden. Bereits ab Januar soll die Strompreisbremse greifen: Tarife für Haushalte würden auf 40 Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Referenzjahr für die Vergleichswerte ist 2021.
"Politisch gewolltes Verhalten wird bestraft"
Auf Kunden, die vor Kurzem eine Wärmepumpe installiert haben, könnten hier hohe Kosten hinzukommen. Sie können keinen Vorjahresverbrauch vorweisen, da sie im Vorjahr noch mit Gas oder Öl geheizt haben. Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe gibt es unter den Kunden die große Sorge, dass die Strompreisbremse ihre Heizkosten nicht abdecke.
Bundeswirtschaftsminister Habeck sieht hier tatsächlich eine Gefahr: "Wenn man eine Wärmepumpe eingebaut hat, also Gas gespart hat und entsprechend mehr Strom verbraucht, dann würde man nach der Logik bestraft werden für das politisch eigentlich gewollte Verhalten – nämlich weg von fossilen Energien", sagte er nach einem Treffen mit Vertretern des Wärmepumpenverbands. Daher werde es eine Sonderregel geben, welche dies berücksichtige.
Kabinettsentwurf "einige Tage" später
Habeck betonte, dass der Umstieg auf eine Wärmepumpe auch ökonomisch der richtige Weg sei. Dieses werde auch immer stärker gefördert. Der Geschäftsführer des Bundesverbands Wärmepumpe, Martin Sabel, fügte hinzu, eine neue Heizung laufe 15 bis 20 Jahre. Die langfristige Perspektive spreche also definitiv für die Wärmepumpe.
Der Gesetzentwurf für die Strom- und Gaspreisbremse muss demnächst vom Bundeswirtschaftsministerium ins Kabinett eingebracht werden. Habeck passiert dies aber "einige Tage" später als geplant; die Vorlage sei "anspruchsvoll", sagt Habeck. Bis Mitte Dezember sollen dann aber auch die Beratungen in Bundestag und Bundesrat abgeschlossen sein. Stimmen die beiden Kammern zu, könne das Gesetz dann wie vorgesehen zum 1. Januar 2023 wirksam werden.