Das Bundesfinanzministerium hat nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch das Verteidigungsministerium mit einer Haushaltssperre belegt. Der Zahlungsstopp betrifft nicht nur den regulären Wehretat, sondern auch das Sondervermögen der Bundeswehr, wie aus einem Schreiben des Ressorts von Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hervorgeht, das der Augsburger Allgemeinen vorliegt.
"Um weitere Vorbelastungen für künftige Haushaltsjahre zu vermeiden, sind hiermit bis auf Weiteres alle von Ihnen aus dem Bundeshaushalt 2023 und auch aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens Bundeswehr bewirtschafteten und noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen gesperrt", heißt es in dem Dokument.
Hintergrund sei das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die sich daraus ergebende Neubewertung der bundesweiten Haushaltslage. Bereits genehmigte Verpflichtungen sind von dem Sperrvermerk ausgenommen, heißt es in dem Schreiben weiter.
Vorsitzende des Verteidigungsausschusses fordert weitere Finanzierung
Das Sondervermögen der Bundeswehr galt bisher als nicht von den finanzpolitischen Neuregelungen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffen. Es war nach dem Angriff Russlands auf die Ukraine mit Verfassungsrang 2022 eingeführt worden und umfasst 100 Milliarden Euro.
Der Haushalt für 2024 wird nun voraussichtlich nicht mehr in diesem Jahr beschlossen: Die Ampelkoalition hat sich wegen der neuen Rechtslage entschlossen, die eigentlich für diesen Donnerstag angesetzte zweite Bereinigungssitzung abzusagen. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) erwartet dennoch einen zügigen Abschluss der Haushaltsberatungen.
Die Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Marie-Agnes Strack-Zimmermann (FDP), hat bereits davor gewarnt, Ausgaben für die Bundeswehr und die Ukraine-Hilfe zu kürzen. Besonders die acht Milliarden Euro für die Ukraine müssten wegen der sicherheitspolitischen Lage gesichert werden.