Das Genehmigungsverfahren für den neuen Hauptstadtflughafen Berlin Brandenburg wird nicht wieder aufgerollt. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat Klagen von Anwohnern zurückgewiesen, die die Betriebsgenehmigung für den Airport kippen wollten. Sie fühlen sich bei der Flugrouten-Planung getäuscht und wollten einen Neustart, um gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.
Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Allerdings muss nun noch der Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft entscheiden, ob der Eröffnungstermin am 13. März 2013 nach zwei Verschiebungen gehalten werden kann.
Der ursprüngliche Termin Anfang Juli dieses Jahres war verschoben worden, weil Brandschutzbestimmungen nicht eingehalten werden konnten. In der vergangenen Woche aber verlief ein Test der zuvor unfertigen Entrauchungsanlage erfolgreich .
Tüv muss die Anlage noch abnehmen
Mitte August will der neue technische Geschäftsführer der Flughafengesellschaft sagen, ob nach Auswertung aller ihm vorliegenden Unterlagen der 17. März 2013 ein realistischer Termin bleibt. Am Ende aller Arbeiten muss außerdem der Tüv die Anlage abnehmen.
Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren.
Künftig sind Tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können.
Die vielen Probleme beim Flughafenbau haben Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit einen starken Popularitätsverlust eingebracht. Der SPD-Politiker hält diese Entwicklung aber nur für eine "Momentaufnahme, die erklärbar ist".
Kommentare
Wowereit sieht sich schon im Aufwind - nur eine
"Momentaufnahme".
Nach gewaltigen "Bockmist", den dieser Herr verzapfte, tischt er mit einer gewaltigen Portion Arroganz auf, die ihm nicht gut bekommen dürfte.
Milliardenschaden herbei führt, in dem er zuständige Konstrukteure des Platzes verweist - ohne sich die Konsequenz hoher Verluste vor Augen zu halten - dämlicher kann man sich doch nicht verhalten!
Bürgermeister
"Ihn interessiere nicht, ob seine Beliebtheitswerte gut oder schlecht seien. "Sondern mich interessiert, ob der Flughafen wirtschaftlich und sicherheitstechnisch gut wird. Das andere ist sekundär", erklärte der Bürgermeister."
Da schein einer sein Amt als Aufsichtsratschef des Fluhafens dem des Bürgermeisters vorzuziehen.
Anders kann ich seine Abwertung "Das andere ist sekundär" (damit sind wohl die Interessen der Bürger gemeint) nicht deuten.
Wowereit fühlts sich im Aufwind
Warme Luft reicht für einen gefühlten Aufwind und sinkende Poularität ist eh nur ein erklärbarer Irrtum der Bürger.
So ein Aufwindchen trägt direkt ins Wolkenkuckucksheim.
Eines Rechtsstaates unwürdig
So großartig unser Verfassungsgericht ist, so dilettantisch und inkompetent gerieren sich manch andere Gerichte.
Herausragende Beispiele für Unfähigkeit und Voreingenommenheit sind die Gerichte in Hamburg und Leipzig. In Hamburg wird bei allen Fragen zum Thema Internet und Urheberrecht grundsätzlich großer Unternehmen, Rechteverwerter, Abmahner und Überwachungsfanatiker entschieden. Inzwischen unternehmen Firmen wirklich alles, um in Hamburg klagen zu können, weil sie wissen, dass sie dort ihre immer unverschämteren Forderungen problemlos durch bekommen.
In Leipzig hingegen wird ebenso regelmäßig gegen die Menschen und stets zugunsten von Kommunen und Prestigeprojekten entschieden. Die jetzige Entscheidung ist da keine Ausnahme.
Man muss sich die Urteilsbegründung mal auf der Zunge zergehen lassen: Im Planfeststellungsverfahren wurde gelogen und betrogen, das sich die Balken biegen. Es wurden willkürlich irgendwelche Flugrouten vorgegaukelt, nur um das Verfahren abschließen zu können. Jahre später fliegt der Schwindel auf und es werden vollkommen andere Flugrouten durchgedrückt. Und die Richter begründen die Rechtmäßigkeit des Planfeststellungsverfahrens damit, dass ja schon damals hätte geklagt werden können. Anscheinend reicht ihre Intelligenz nicht aus, um zu erkennen, dass man schon hellsehereische Fähigkeiten haben muss, um bereits 2004 erkennen zu können, dass sie damals angegebenen Flugrouten garicht umgesetzt werden.
Solche Urteile sind eines Rechtsstaates unwürdig.
Genau das von Ihnen nun kritisierte Gericht, sogar ...
der selbe Senat und dem identischen Vorsitzenden hat erst vor ein paar Monaten das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gegen stärkste politische und wirtschaftliche Interessen aufrecht erhalten. Ganz so einfach mit der Pauschalbeschimpfung ist es nicht.
Nochmal: Die Flugrouten sind nicht Teil der Planfeststellung. Relevant ist als Planrechtfertigung eine Gesamtabwägung. Hierbei spielt eine Rolle, wieviel Menschen von der Schließung von Tegel und Tempelhof in Sachen Fluglärm profitieren und wieviel Menschen durch die deutliche Vergrößerung von Schönefeld (es wird dort ja schon jetzt geflogen und zwar 24h rund um die Uhr) nachteilig betroffen sind. Diese Abwägung schlägt zugunsten des BER in Schönefeld aus. Dies gilt auch unter Berücksichtigung des Lärmteppichs der neuen Flugrouten, wie sie die Flugsicherheitsbehörden (des Bundes) vor kurzen festgelegt haben. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass diejenigen Gebiete, die sich jetzt am lautesten wehren (Wannsee, Kleinmachnow/Teltow/Stahnsdorf und Müggelseeregion nicht ganzjährig und nicht von allen Starts/Landungen betroffen sind, sondern nur von einem Teil bzw. nur bei einer bestimmten Windrichtung und dort die Flugzeuge meist schon deutlich über 1.000 m Höhe haben, oft deutlich mehr. Dort ist es zwar noch deutlich hörbar, aber Lärm ist schon nicht mehr.
Wenn dann das Gericht sagt, wegen dieser Befindlichkeiten schicken wir kein Milliardenprojekt in den Orkus, dann ist das vernünftig.
CHILLY