Kaum drei Wochen ist es her, dass Angela Merkel eine ungewohnt deutliche Drohung in Richtung deutsche Wirtschaft aussprach. Wenn bis Mitte April zu wenig Unternehmen ihren Beschäftigten Corona-Tests anböten, so die Bundeskanzlerin, würde die Bundesregierung "regulatorische Maßnahmen" ergreifen. Pünktlich zum Ablauf der Frist verpflichtet die Regierung jetzt Unternehmen, ihren Mitarbeitern mindestens einen Test pro Woche anzubieten.
Ein Angebot. Immerhin, könnte man sagen. Oder: Warum so halbherzig? Warum sind die Regierenden angesichts der steigenden Infektionszahlen nicht noch einen Schritt weiter gegangen und haben die Arbeitnehmer gleich mit in die Pflicht genommen?
Es braucht eine Testpflicht, keine Angebotspflicht
Dass nun auch Unternehmen ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen endlich die Möglichkeit zum Testen einräumen müssen, wie es Schulen bei ihren Lehrern und Lehrerinnen schon lange tun, ist so richtig wie überfällig. Unverständlich aber ist, dass die Regierung nicht auch die Arbeitnehmer zwingt, noch vor Betreten der Firma zu überprüfen, ob sie nicht vielleicht die gefährliche Corona-Mutante B.1.1.7 in sich tragen. Auch wenn das Risiko kaum genau zu beziffern ist: Modellrechnungen zeigen, dass die Gefahr, sich in Innenräumen anzustecken, mit der Mutante noch mal höher ist als beim ursprünglichen Virus.
Dass das größte Testangebot nichts bringt, wenn sich keiner testet, hatte schon Angela Merkel in ihrer Rede festgestellt. Gerade nur etwas mehr als die Hälfte der Beschäftigten nutzen laut Bundesarbeitsministerium das Testangebot ihrer Arbeitgeber. Gleichzeitig bieten weniger als zwei Drittel aller Unternehmen Tests an. Das heißt: Aktuell testen sich gerade mal drei von zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das ist eindeutig zu wenig.
Wenn der Staat aber die Wirtschaft trotz wieder stark steigender Infektionszahlen wirklich weiter am Laufen halten will, müssen die Beschäftigten verpflichtet werden, das Testangebot auch tatsächlich wahrzunehmen. Ein hingelegter Test pro Woche, das kann es nicht sein – erst recht nicht, wenn Arbeitnehmer entscheiden können, ihn zu ignorieren. Am Ende geht es um Menschenleben. Und die sind genau dort in Gefahr, wo Menschen aufeinandertreffen: im Büro, am Fließband oder im Labor.
Kinder und Jugendliche als Vorbild
Viel zu aufwendig, kompliziert, noch eine Gängelung: So klagt die Wirtschaft. Aber ausgerechnet Kinder und Jugendliche gehen gerade als Vorbild voran. Schon die kleinsten Grundschüler lassen sich dieser Tage tapfer in den Nasen stochern. In vielen Bundesländern müssen Schülerinnen und Schüler, die sich weigern, die fiese Prozedur zweimal die Woche über sich ergehen zu lassen, zu Hause bleiben. Wenn Kinder einen Abstrich für die Pandemiebekämpfung ertragen können, warum sollte das für Erwachsene unzumutbar sein?
Das Arbeitsministerium wehrt sich und betont, dass "mit einer Testpflicht für Beschäftigte das Risiko unverhältnismäßiger Grundrechtseingriffe in die körperliche Integrität und das Persönlichkeitsrecht verbunden wäre". Unterdessen greift der Staat in die Grundrechte der Schülerinnen und Schüler mindestens im selben Maße ein – mit durchaus drastischen Konsequenzen, weil Kindern, die sich nicht testen (lassen), ihr Recht auf Bildung verwehrt wird. Sogar das sächsische Oberverwaltungsgericht entschied kürzlich in einem Eilverfahren, dass die sächsische Testpflicht für Arbeitnehmer und Selbstständige mit Kundenkontakt zulässig sei. Und Juristen wie der Arbeitsrechtspezialist Michael Fuhlrott halten eine bundesweite Testpflicht – auch für Beschäftigte ohne Kundenkontakt – für rechtlich möglich.
Natürlich ist die Organisation regelmäßiger Testungen eine Riesenherausforderung. Es braucht ausreichend Testkits und Räume, Ablaufwege müssen organisiert werden. Doch die Unternehmen stehen damit nicht allein, auch die Schulen experimentieren. Auch wenn manches schiefgeht: Solange der Impffortschritt weiter auf sich warten lässt, bleibt uns nur das Testen. Denn wie Angela Merkel es ausdrückte: "Testen ist die Brücke, bis wir die Impfwirkung sehen."
Kaum drei Wochen ist es her, dass Angela Merkel eine ungewohnt deutliche Drohung in Richtung deutsche Wirtschaft aussprach. Wenn bis Mitte April zu wenig Unternehmen ihren Beschäftigten Corona-Tests anböten, so die Bundeskanzlerin, würde die Bundesregierung "regulatorische Maßnahmen" ergreifen. Pünktlich zum Ablauf der Frist verpflichtet die Regierung jetzt Unternehmen, ihren Mitarbeitern mindestens einen Test pro Woche anzubieten.
Ein Angebot. Immerhin, könnte man sagen. Oder: Warum so halbherzig? Warum sind die Regierenden angesichts der steigenden Infektionszahlen nicht noch einen Schritt weiter gegangen und haben die Arbeitnehmer gleich mit in die Pflicht genommen?