Lange schon hatten deutsche Wissenschaftsorganisationen darauf gedrängt, dass die Rechte wissenschaftlicher Autoren gestärkt und die Macht wissenschaftlicher Verlage beschnitten werden sollte. Mit dem sogenannten "Dritten Korb" sollte das Urheberrecht reformiert und an das digitale Zeitalter angepasst werden. Ein deutliches Zeichen gegen die gängigen Buy-out-Verträge, das wünschten sich die Verbände.
Forscher sollten bei einer Veröffentlichung nicht länger dazu gezwungen sein, die kompletten Nutzungsrechte an Verlage abzutreten. Stattdessen sollte es ihnen erlaubt sein, ihre Forschungsergebnisse nach Ablauf einer Sperrfrist frei ins Internet zu stellen. Das Argument der zahlreichen Open-Access-Befürworter: Mit Steuergeldern finanzierte universitäre Forschung muss der Öffentlichkeit anschließend auch kostenlos zugänglich gemacht werden.
Die schwarz-gelbe Bundesregierung hatte die Reform lange vor sich hergeschoben, obwohl sie nicht nur von der Allianz der Wissenschaftsorganisationen, zu der unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft, die Fraunhofer-Gesellschaft, die Max-Planck-Gesellschaft und der Wissenschaftsrat gehören, immer wieder dazu aufgefordert wurde.
Erst im Februar dieses Jahres legte das Justizministerium schließlich einen Gesetzentwurf vor. Danach sollte wissenschaftlichen Autoren ein "unabdingbares Zweitverwertungsrecht" eingeräumt werden. Allerdings sieht das neue Gesetz vor, dass dieses Recht erst zwölf Monate nach der kommerziellen Erstveröffentlichung greift und nur für bestimmte Textformate gilt – nämlich lediglich für Zeitschriftenbeiträge. Aufsatzsammlungen, Lehrbücher oder Monografien bleiben ausgenommen. Außerdem muss die betreffende Forschungsarbeit, so ein weiteres Kriterium, mindestens zur Hälfte mit öffentlichen Drittmitteln gefördert worden sein.
Großer Teil der Wissenschaft sieht sich im Nachteil
Der Gesetzentwurf löste massive Kritik aus. Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen lobte zwar den Vorstoß, "den Urhebern wissenschaftlicher Texte eine der digitalen Arbeitswelt angemessene Möglichkeit zu verschaffen, selbst über den Grad der Sichtbarkeit ihrer Forschungsergebnisse zu entscheiden". Warum aber soll dieses neue Recht nur für Forschung aus Drittmitteln gelten? Damit würde ein Großteil der Wissenschaftler benachteiligt.
Außerdem sei die zwölfmonatige Sperrfrist vor allem für die naturwissenschaftlichen und technischen Fächer viel zu lang, sechs Monate seien angemessener. Die gleichen Einwände formulierte auch das Aktionsbündnis Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft, unter dessen Dach sich hunderte Fachgesellschaften und mehr als 7.000 Einzelunterzeichner zusammengeschlossen haben. Es gebe bei dem Gesetz "erheblichen Nachbesserungsbedarf", schrieb das Bündnis in einem Brief an die Bundeskanzlerin.
Selbst der Bundesrat formulierte schon im Mai seine Bedenken: Dass ein Großteil der Forscher von dem Zweitnutzungsrecht ausgenommen werden soll, stelle "eine durch keinen sachlichen Grund zu rechtfertigende Diskriminierung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern an Hochschulen" dar.
Aber auch die Gegenseite, die Fachverlage, deren Interessen vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels vertreten werden, zeigte sich alles andere als zufrieden. Der Börsenverein hält die gesamte Marschrichtung für verkehrt. Denn durch das Zweitveröffentlichungsrecht, so die Argumentation, werde langfristig die falsche Form von Open Access gefördert, nämlich der "grüne Weg". Beim grünen Open Access veröffentlichen Wissenschaftler ihre Forschung zunächst wie bisher in Fachzeitschriften, die dann für zum Teil horrende Preise von den Hochschulbibliotheken abonniert werden.
Aktuelle Forschung bleibt also kostenpflichtig. Parallel dazu entstehen an vielen Universitäten "Repositories", frei zugängliche Datenbanken, in die Wissenschaftler nach Ablauf der Sperrfrist ihre Aufsätze einstellen können. Der Börsenverein lehnt diese doppelte Infrastruktur vehement ab. Man habe immer "für ein Gesetz plädiert, das eine direkte Veröffentlichung in qualitätsgesicherten Open-Access-Journalen fördert. Durchgesetzt hat sich leider nun zunächst der Weg in eine wilde Repositorien-Landschaft".
Kommentare
Grundsätzlich gut
ist es, Wissen frei zugänglich zu machen.
Eine Sache allerdings darf man nicht erwarten: Das damit Wissensressourcen für die Öffentlichkeit entstehen. Wer Papers liest wird es wissen, die sind für ein Fachpublikum geschrieben und ohne Grundlagenwissen in der speziellen Fachrichtung kaum lesbar.
Eine Frage ist mir nicht ganz klar: Wer wird die Open-Access-Geschichte bezahlen? Im bestehenden Journal-System ist es ja so, dass die Veröffentlichung für den Autor relativ günstig ist. Was nützen mir die Rechte an meinem Paper, wenn ich viel Geld brauche, um es der Community verfügbar zu machen?
Wenn das, wie oben beschrieben, zum Rechnen pro Paper 500€ anfallen, dann ist das eine extrem große Menge Geld, wenn man bedenkt, wieviele Arbeiten eingereicht werden.
Open-Access und Öffentlichkeit
Unterschätzen Sie da nicht die außeruniversitäre Öffentlichkeit? Für Start-up Unternehmen, generell für alle Menschen mit universitärer oder Fachhochschulbildung (immerhin ist das jeder Achte), für Lehrer und Ärzte sind aktuell das Gros der Fachzeitschriften völlig unerschwinglich. Ohne Zugang zu einer Universitätsbibliothek haben diese Gesellschaftsgruppen nur einen sehr eingeschränkten Zugang zur aktuellen Forschung. Man kann derzeit nur spekulieren, wie sehr unsere Gesellschaft von Open-Access profitieren wird.
Außerdem haben sich Bundesregierung und Bundesrat mit dem "grünen Weg" zum Glück gerade gegen die Autorengebühren entschieden. Das Zweitverwertungsrecht müsste lediglich bereits nach sechs Monaten greifen...
Wunk Dir was!
Durchgewunken - aargh....
Dann doch lieber noch Denglisch!
Grammatik mal wieder
"Kurz vor der Wahl hat der Bundesrat ein Gesetz durchgewunken..."
Meine Güte, geht das nicht in korrektem Hochdeutsch? Schwache Beugung: winken, winkte, gewinkt, analog zu: hinken, hinkte, gehinkt. Oder etwa stark, nach: singen, sang, gesungen: hinken, hank, gehunken, winken, wank, gewunken?
@4 und 5: Danke
Der fatale Hang zur Verunregelmäßigung stört mich genau so sehr wie Sie. Leider war ich oft allein mit meiner Empörung. Ich musste mir schon sagen lassen, dass das heutzutage richtiges Deutsch sei und wurde auf den Duden verwiesen. Da steht tatsächlich Winken, unregelmäßiges Verb (Duden online, auf sowas verlinke ich nicht mehr). Die Dudenredaktion hat sich damit in meinen Augen endgültig disqualifiziert. Sie hat schon Dativizid an direkt auf "außer" folgenden Wörtern begangen. Lt. Duden kann man alle Fälle nehmen, ganz nach Lust und Laune, der Dativ ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben.
Ich freue mich, dass nicht nur mir die fortgesetzte Vergewaltigung unserer Muttersprache sauer aufstößt.
@ der Dude
Sie haben in der Tat vollkommen Recht. Aber ist das ein guter Grund den Verlagen weiter das Geld in den Rachen zu werfen?
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