Im ersten Prozess um mangelhafte Brustimplantate aus Frankreich hat das Landgericht Karlsruhe den mehr als 5.000 in Deutschland betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf ein Schmerzensgeld gemacht. Weder die deutschen Aufsichtsbehörden, noch die Versicherung des Herstellers seien nach erster Einschätzung verantwortlich, sagte der Vorsitzende Richter Eberhard Lang in der mündlichen Verhandlung. Allenfalls Ärzte könnten womöglich bei Beratungsfehlern verantwortlich gemacht werden. Dafür müssten die Kläger dem Arzt im Einzelfall allerdings eine konkrete Pflichtverletzung nachweisen.
Das französische Unternehmen Poly Implant Prothèse (PIP) hatte jahrelang Implantate aus billigem Industriesilikon befüllt und verkauft. Die Implantate der Firma reißen doppelt so häufig, wie die anderer Hersteller. Ob das Silikon, das dann austreten kann, gesundheitliche Gefahren bis hin zu Krebs verursachen kann, ist umstritten. Behörden und Ärzte raten den Frauen zum Austausch der Implantate . Bis Mitte 2012 wurden ungefähr 1.000 Implantate herausoperiert; bei mehr als einem Viertel der gemeldeten Fälle war ein Kissen gerissen, bei jedem fünften Silikon ausgetreten. Mittlerweile ist die Herstellerfirma insolvent; der Firmengründer saß zeitweilig im Gefängnis .
In dem vorliegenden Fall fordert eine Klägerin aus Waghäusel in Baden-Württemberg bis zu 30.000 Euro Schmerzensgeld. Insgesamt verklagte sie fünf Parteien, darunter ihren behandelnden Arzt sowie die Bundesrepublik Deutschland . Die Klägerin hatte im April 2007 PIP-Implantate eingesetzt bekommen. Ihr Arzt soll nach Darstellung der Klägerin gesagt haben, die PIP-Implantate hielten "ein Leben lang", man könne selbst mit dem Auto darüber fahren, ohne dass sie zerstört würden. Der Mediziner bestritt dagegen Beratungsfehler. Er habe die Patientin auf alle Gefahren hingewiesen. Dies stehe im Beratungsprotokoll, das die Klägerin unterschrieben hatte.
Die französische Versicherung von PIP haftet nicht
Richter Lang zufolge könne die Bundesrepublik Deutschland nicht wegen einer verspäteten Warnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) verantwortlich gemacht werden. Die französische Aufsichtsbehörde habe erst 2010 vor den mangelhaften Implantaten des Herstellers PIP gewarnt, also nach der Operation der Klägerin. Das spreche dagegen, dass das BfArM vorher eine Pflicht zum Einschreiten gehabt habe.
Der Tüv Rheinland , der die Implantate auf Sicherheit überprüft und zertifiziert hatte, kommt womöglich ebenfalls aus der Haftung: Dazu muss er dem Gericht zufolge anhand von früheren Protokollen nur nachweisen, dass er seine übliche Kontrollpflichten bei Besuchen der PIP in Frankreich erfüllte. Allerdings bemängelte Lang, dass die Kontrollen des Tüv zumindest dem Gericht gegenüber nicht ausführlich genug dokumentiert worden seien.
Die Richter sehen auch keine Grundlage für Ansprüche gegen die französische Haftpflichtversicherung von PIP. Laut Vertragsbedingungen sei sie nur für Schadensfälle auf französischem Boden zuständig, sagte Lang. Dem Gericht zufolge beschuldigte die Klägerin zudem die falsche Firma, das Industriesilikon für PIP geliefert zu haben.
Am 30. November will das Landgericht eine erste Entscheidung verkünden, möglicherweise betrifft sie aber nur einen Teil der Forderungen.
Kommentare
Skandalös
Es handelt sich offenbar um ein gemeinschaftlich begangenes Unrecht, bei dem die Schuld eines jeden einzelnen Beteiligten unter der Strafbarkeitsgrenze liegt.
Geschickt eingefädelt!
Die Lehre sollte sein, nicht ohne Not am eigenen Körper herumschnippeln zu lassen. Schlimm genug, wenn man wegen eines tatsächlichen Leidens dem medizinisch-industriellen Komplex ausgeliefert ist.
Sicherheit der Patienten muss Vorrang haben!
Ob Brustimplantate, Hüftgelenke, Knieprothesen, oder Stents - all dies wird nur relativ oberflächlich geprüft.
Eine Bremsscheibe fürs geliebte Auto wird genauer unter die Lupe genommen. Vernünftigerweise.
Es ist allerhöchste Zeit, dass man die Ersatzteile-Medizin und deren Zulieferer ebenfalls genau unter die Lupe nimmt.
Es muss ein Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln eingeführt werden.
Damit lässt sich vielleicht nicht alles Abfangen, aber die gröbsten Körperverletzungen, wie Industriesilikon, sollten dann ausgeschlossen sein.
http://www.taz.de/!104716/
http://www.bundestag.de/d...
Sehr problematisch
Dieses Beispiel kann Schule machen. Für ganz andere Produkte: Straßenbahnen, PKW, LWK usw.
Ist das gewollt?
Haftpflichtversicherung
Mal davon abgesehen, dass die Implantate vorsätzlich manipuliert worden sind und ich von daher nicht sicher bin, ob die Versicherung deswegen haften müsste. Aber wo ist die EU, wenn man sie mal wirklich brauchen könnte. Da düfen die Implantate EU-weit vertrieben werden, die Haftung darf aber auf's Herstellungsland beschränkt werden...
In der Hinsicht ist die Rolle der deutschen Aufsichtsbehörden auch mal anzusprechen, wieso werden Produkte zugelassen, für die im Schadensfalle niemand haften muss?
oh gosh
erstens,. diese Implantate wurden weltweit eingesetzt und billig wurden sie nicht angeboten. Das was da eingefuellt wurde ist ein Verbrechen und das zur Pruefung Implantate die in Ordnung waren vorgelegt wurden ist bewusste Taeuschung und Handlung mit Vorsatz.
Das gibt es auch bei Auto Ersatzteilen, beonders im Lkw Bereich. Stichproben heisst es hier. Hoch vom Stuhl Ihr Sachverstaendigen da draussen gibt es Arbeit