Wirkt es oder nicht? Die gesetzlichen Krankenkassen wollen Patienten die Kosten einer verschriebenen Medizinalhanf-Therapie vorerst nicht erstatten. "Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit", sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung.
Deshalb
sei es richtig, dass die Bundesregierung bei der Bundesopiumstelle eine neue
Studie in Auftrag gegeben habe, welche die Wirkungen von Cannabis weiter erforschen soll. Auf
deren Basis werde sich in einigen Jahren zeigen, "ob die Cannabistherapie dauerhaft zum
Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung gehört", teilte der
Verband mit.
Durch ein neues Gesetz, das am 10. März in Kraft trat, können Schwerkranke auf Rezept Cannabis in der Apotheke erhalten. Krankenkassen müssen die Therapiekosten übernehmen. Das Gesetz geht von monatlichen Behandlungskosten von durchschnittlich 540 Euro aus.
Tatsächlich sind einige Hanfinhaltsstoffe schon recht gut erforscht. Cannabidiol (CBD) etwa hemmt nachweislich Entzündungen (Booz, 2011) und wirkt entspannend. Der Hauptbestandteil von Cannabis, das Delta-9-Tetrahydrocannabinol, kurz THC, kann nicht nur berauschen, sondern auch Krämpfe von Multiple-Sklerose-Patienten lindern. Gegen Schmerzen hilft es teils ähnlich gut wie manch zugelassenes Medikament (Martín-Sánchez et al., 2009). Besonders eignet es sich zur Therapie chronischer Schmerzen, die auf Nervenschäden zurückgehen (Rahn & Hohmann, 2009). Oft gibt es für diese Patienten keine andere wirksame Therapie oder Arznei mehr. Krebspatienten, die eine Chemotherapie machen müssen, bekommen in einigen Fällen bereits Cannabis-Wirkstoffe. Sie dämpfen die schweren Nebenwirkungen der vielen Arzneien, die Tumoren im Körper attackieren (Cridge & Rosengren, 2013; Velasco et al., 2012).
Für den weiteren Einsatz soll die Wirksamkeit in Zukunft weiter belegt werden. Die Bundesopiumstelle will daher begleitend zum neuen Cannabisgesetz Daten zu Therapien binnen fünf Jahren analysieren.
Kommentare
Stattdessen fördern wir lieber Homöopathie?
Humor haben sie ja.
Grad wollte ich sagen :-))
Das hängt wohl vom möglichen Profit ab und von sonst gar nix. Frechheit.
Hauptsache die TK bezahlt Globulis. Die Welt ist einfach vollkommen meschugge.
Ja, schon merkwürdig:
Für Canabis, dessen positive Wirkung sehr wohl nachgewiesen wurde, brauchen die Patienten ein Rezept vom Arzt, aber die Krankenkassen wollen die Kosten nicht übernehmen.
Für homöopatische Zuckerkugeln, deren positive Wirkung noch immer auf einen Nachweis wartet, brauchen die Patienten in der Regel kein Rezept vom Arzt (wofür auch?), aber die Krankenkassen zahlen gerne.
"Die gesetzlichen Krankenkassen wollen die Kosten für Cannabis-Therapien vorerst nicht übernehmen. "Für den dauer- und regelhaften Leistungsanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung fehlt der Nachweis der Wirksamkeit", sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung."
Stimmt es gibt ja erst gefühlte 100000 Studien zu diesem Thema.
http://www.cmcr.ucsd.edu/...
Auf jeden Fall sehe ich nicht, wie die eine Studie der Bundesopiumstelle nun die weltweite Datenlage zum Thema verändern wird - zwei Jahre nachdem JAMA eine Metaanalyse veröffentlicht hat.
http://jamanetwork.com/jo...
Da wird wohl eher auf Zeit gespielt.
Dass die Krankenkassen für Arzneimittel keine Kosten übernehmen wollen, wenn deren Wirksamkeit nicht nachgewiesen wurde, ist zunächst einmal löblich. Allerdings sollten sie dann auch konsequenterweise die Kostenübernahme für homöopathische Placebos einstellen.
Vor allem weil dieses Kraut schon länger und ausgiebiger auf seine Wirksamkeit geprüft wurde wie alle zugelassenen Arzneimittel zusammen.