Der gefährliche Irre in unseren Köpfen – Seite 1
Wer stationär psychiatrisch behandelt wird, sollte in Bayern künftig der Polizei gemeldet, dessen Daten fünf Jahre gespeichert werden. So sah es der Entwurf (hier nachzulesen) für ein erneuertes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) vor. Auf Druck von Fachleuten und der Öffentlichkeit will Bayerns Staatsregierung bei der Einschränkung der Freiheit von Menschen in Therapie – und es geht hier nicht um Straffällige – nun doch nicht ganz so weit gehen. Patientendaten sollen nicht gespeichert werden. Und polizeilich registriert werden soll nur, wer zwangsweise untergebracht wurde oder nachweislich eine Gefahr für andere darstellt, so die abgeschwächten Pläne.
Doch ändern diese Nachbesserungen etwas an dem Signal, das von diesem Gesetz ausgeht? Es trägt nach Ansicht vieler Ärztinnen und Ärzte weiterhin zur Stigmatisierung Betroffener bei. Der Medizinhistoriker Florian Bruns vom Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg warnt vor dem Wiederaufleben alter Ressentiments gegenüber psychisch Kranken: Aus Angst und Unverstand wurden diese über Jahrhunderte hinweg geächtet, verfolgt und sogar ermordet. Ein Gastbeitrag.
Es mag zunächst paradox klingen, doch die Geschichte der Ausgrenzung und Stigmatisierung psychisch kranker Menschen fällt historisch zusammen mit dem Beginn der Aufklärung im frühen 18. Jahrhundert. Schaut man genauer hin, so erscheint dieser Umstand nicht allzu verwunderlich: Das Zeitalter der Vernunft definierte sich zum nicht geringen Teil über die Abgrenzung zur Unvernunft. Und in wem wäre diese Unvernunft offensichtlicher zu erblicken gewesen als im geisteskranken Widerpart des rational denkenden Menschen? Das von Kant entworfene Ideal des zur Selbstgesetzgebung fähigen Menschen benötigte immer auch sein Gegenstück, nämlich Frauen, Kinder, Geisteskranke oder sogenannte Wilde, die nicht als vernunftbegabte Wesen, und daher auch nicht ohne Weiteres als Träger menschlicher Würde galten.
Im Mittelalter war der Umgang mit Seelenstörungen, sofern diese medizinisch überhaupt als solche erkannt und klassifiziert wurden, durch eine gewisse Ambivalenz gekennzeichnet. Wer die Toleranz der bäuerlich geprägten Lebenswelt aufgrund seines Verhaltens sprengte, sah sich mehreren möglichen Schicksalen ausgesetzt, in denen weder der Staat noch die Medizin eine Rolle spielten. Vielleicht durfte der "irre" oder "toll" Gewordene als geduldeter Sonderling am Rande der Gemeinschaft weiterleben, mit etwas Glück wurde er sogar ehrfürchtig als Unberührbarer oder Heiliger geachtet. Vielleicht musste er sein Dasein aber auch in der Verwahrung eines klösterlichen Hospitals fristen. Als brutalste Konsequenz drohte ihm die Ächtung oder, insbesondere den Frauen, die Verbrennung auf dem Scheiterhaufen.
Zucht und Ordnung als Reaktion auf Erkrankungen
Im absolutistischen Staat der Frühen Neuzeit wurde den kirchlich-karitativen Einrichtungen die Kompetenz in der sogenannten Irrenfürsorge mehr und mehr entzogen. Die staatliche Obrigkeit übernahm die soziale Kontrolle ihrer Untertanen, die im Falle von auffallender psychischer Andersartigkeit mit erheblichen Repressionen rechnen mussten. Der Ordnungsgedanke war fortan das Leitmotiv im Umgang mit sozial abweichendem Verhalten. Immer häufiger wurden nun Zucht- und Arbeitshäuser zu Aufenthaltsorten der psychisch Kranken. Dort trafen sie auf Bettler, Obdachlose und Kriminelle. An Behandlung war in einer solchen Umgebung natürlich nicht zu denken, sie war auch nicht vorgesehen. Vielmehr stand die Isolierung dieser Menschen, die Unterbringung – fern von anderen – im Vordergrund. Durch sie sollte der öffentliche Raum von unerwünschten Elementen freigehalten werden. Zur Unterbringung boten sich außerhalb der Städte gelegene ehemalige Pesthäuser an, die im 17. Jahrhundert häufig leer standen.
Die Irren sind keine Schuldigen, die man bestrafen muss, sondern Kranke, die alle Rücksicht verdienen, die wir leidenden Menschen gegenüber schuldig sind.
Aus dieser elenden Lage, so der halb legendäre Gründungsmythos der Psychiatrie, wurden die Geisteskranken durch den Pariser Arzt Philippe Pinel befreit. Im Zuge der Französischen Revolution beendete der Direktor des Hospitals Bicêtre 1793 die Epoche der Gefängnispsychiatrie, in der viele psychisch Kranke buchstäblich in Ketten lagen, mit den Worten: "Die Irren sind keine Schuldigen, die man bestrafen muss, sondern Kranke, die alle Rücksicht verdienen, die wir leidenden Menschen gegenüber schuldig sind."
In der Folgezeit etablierte sich die Psychiatrie zunehmend als medizinisches Fachgebiet, das erstmals den Anspruch erhob, psychisch Kranke zu therapieren, von ihrem Leiden zu befreien oder dies erträglicher zu machen.
Trotz vielfältiger Bestrebungen, den Umgang mit Patientinnen und Patienten zu humanisieren, beherrschte der autoritäre Ansatz, der oft mit Freiheitsentzug und körperlichen Zwangsmaßnahmen verbunden war, noch jahrzehntelang den Anstaltsalltag. Auch an der Stigmatisierung der Betroffenen änderte sich wenig. Mit ihren letztlich unerklärlichen Symptomen fielen sie aus der gesellschaftlichen Konformität und erzeugten Argwohn und Misstrauen. Nicht umsonst wurden die im späten 19. Jahrhundert vermehrt gebauten Anstalten außerhalb der Städte in ländlicher Abgeschiedenheit und festungsähnlicher Architektur errichtet. Diese Isolation bewirkte, dass auch die letzten noch bestehenden Sozialkontakte der Insassen abbrachen.
Psychiatrie ist kein Sammelbecken für potenzielle Kriminelle
Ein Phänomen sowohl der Frühen Neuzeit als auch der Moderne war die Denunziation durch Angehörige. Mitunter wurden Menschen von ihrer Familie bei Ärzten oder Behörden als geisteskrank diffamiert, um eheliche oder sonstige persönliche Konflikte zu lösen. Bereits in der preußischen Allgemeinen Gerichtsordnung von 1794 war deshalb die Einweisung in eine Anstalt an einen richterlichen Vorbehalt geknüpft. Der Antrag musste überdies "durch bestimmte Angaben von Thatsachen und Beweismitteln unterstützt, und einigermaaßen bescheinigt seyn". In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bekamen insbesondere (Ehe-)Frauen die Disziplinierungsmacht der Psychiatrie zu spüren. Entsprachen sie nicht der bürgerlichen Rollenerwartung oder versuchten, aus dieser auszubrechen, wurden sie bevorzugt mit der Modediagnose Hysterie versehen und dadurch zugleich sanktioniert und psychiatrisiert.
Hunger und Vernachlässigung
Insbesondere in Krisenzeiten trat zum Stigma der Krankheit noch das Kainsmal des unnützen Essers hinzu. Sprich: Wer aufgrund seiner Erkrankung nichts zur Gesellschaft beitragen konnte, wurde als Last für die Gesunden angesehen. Für nicht arbeitsfähige Patientinnen und Patienten konnte diese Sichtweise tödliche Folgen haben. So starben während des Ersten Weltkriegs in deutschen Heil- und Pflegeanstalten etwa 140.000 Kranke an Hunger und systematischer Vernachlässigung.
Die Naziideologie verstärkte dieses ohnehin schon negative Bild von psychisch Kranken, indem sie etwa die Schizophrenie oder die manisch-depressive Erkrankung als Erbkrankheiten und deren Träger als Gefahr für die Volksgesundheit deklarierten. Das 1934 in Kraft getretene Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses sah die Zwangssterilisierung von Menschen vor, die an einer der im Gesetz aufgelisteten Erkrankungen litten. Der Katalog umfasste neben psychischen auch neurologische Erkrankungen (zum Beispiel Epilepsie) sowie "körperliche Missbildungen", "angeborenen Schwachsinn" und "schwere Alkoholsucht". Die Nationalsozialisten vermischten damit bewusst Krankheitskategorien und nahmen Menschen ins Visier, die ohnehin bereits stigmatisiert waren und wenige Fürsprecher besaßen. Diese Strategie wiederholte sich auf noch brutalere Weise bei der sogenannten Euthanasie-Aktion, der ab 1939 mehrere Zehntausend psychisch Kranke zum Opfer fielen.
Meldebögen gingen dem Morden voraus
Eine wichtige Voraussetzung für diese staatliche Massenmordaktion war die vorherige systematische Erfassung psychiatrischer Patientinnen und Patienten durch Meldebögen, die an die Direktoren der Heil- und Pflegeanstalten verschickt wurden. Durch das Ausfüllen dieser Bögen wurden Leitung und Personal der Anstalten zu Handlangern des Patientenmords; manche Ärzte beteiligten sich auch direkt an der Tötung ihrer Patientinnen und Patienten. Wie Forschungen der letzten Jahre gezeigt haben (siehe: Die nationalsozialistische "Euthanasie"-Aktion "T4" und ihre Opfer. Geschichte und ethische Konsequenzen für die Gegenwart, Maike Rotzoll et al., 2010), entschied dabei meist weniger die genaue Diagnose als vielmehr der Grad der Pflegebedürftigkeit, die Arbeitsfähigkeit oder das Verhalten innerhalb der Anstalt über Leben und Tod der Patienten.
Erst in den 1970er-Jahren begann
sich eine breitere Öffentlichkeit für die Zustände in den psychiatrischen
Anstalten zu interessieren, in denen zwar nicht mehr gemordet wurde, die aber
häufig Zeichen der inneren Verwahrlosung und Verelendung aufwiesen. Veranlasst
durch die Psychiatrie-Enquete des Bundestages seit 1975 wurde die psychiatrische
Versorgung reformiert und die Situation psychisch Kranker in Westdeutschland
schrittweise verbessert. In der DDR gab es diesbezüglich ebenfalls Reformversuche,
die aber nur ansatzweise wirksam wurden.
Es ist gut und richtig, dass sich Psychiaterinnen und Psychiater heute ihrer historischen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst sind und sich bemühen, die ihnen anvertrauten Menschen nicht nur bestmöglich zu betreuen, sondern auch vor Unverständnis und Pauschalverdächtigungen in Schutz zu nehmen. In einer durchweg ökonomisierten Gesellschaft wie der unsrigen stehen Menschen, die aufgrund seelischer Erkrankungen nicht den marktüblichen Leistungs- und Konformitätserwartungen genügen, ohnehin unter erheblichem Rechtfertigungsdruck. Umso wichtiger ist es, dass nicht nur die Ärzteschaft und Betroffene, sondern alle, die an der Erhaltung von Freiheit und Grundrechten hängen, keine Gesetze zulassen, die kranke Menschen pauschal unter Verdacht stellen und einen vermeintlich nötigen Schutz der Allgemeinheit "vor ihnen" über den nötigen Schutz stellen, den die Patientinnen und Patienten selbst benötigen.
Jeder kann psychisch krank werden
Die Psychiatrie ist kein Sammelbecken für potenzielle Kriminelle, die steter staatlicher Überwachung bedürfen. Und psychisch Kranke sind auch keine Gruppe von Menschen, die sich in moralischer Hinsicht von anderen Menschen unterscheiden würde oder abgrenzen ließe. Jede Frau, jeder Mann kann psychisch krank werden – und den meisten von uns passiert dies in irgendeiner Form auch einmal im Leben. Offenbar auch, weil dies inzwischen ins öffentliche Bewusstsein vorgedrungen ist, haben viele Bürgerinnen und Bürger in einer Petition und in sozialen Medien gegen die Pläne des bayerischen Gesetzgebers protestiert. Psychiaterinnen und Psychiater haben sich gegen das geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz im Freistaat gestellt.
Die politisch Verantwortlichen haben nun zwar reagiert und
angekündigt, unter anderem die Verweise auf den Maßregelvollzug, der den Umgang
mit psychisch kranken Straftätern regelt, zu streichen. Gerade diese Passagen
stellten erkrankte Menschen, die nie straffällig geworden waren, auf eine Stufe
mit verurteilten Kriminellen. Was die sprachliche Ausgestaltung angehe, so
wolle man nun "hervorheben, dass Heilung gleichrangig ist mit Sicherheit",
sagte Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer, als die Entschärfung des
Gesetzes der Presse vorgestellt wurde. Die klare Trennung
zwischen Psychiatrie und Forensik ist das Mindeste, was man vom Gesetzgeber
erwarten darf. Doch noch immer also liegt dessen Fokus nicht
auf der Heilung Erkrankter, sondern auf der Annahme, man müsse die
Allgemeinheit vor unberechenbaren Irren schützen.
Es sind genau solche
Assoziationen, die sich einreihen in die lange dunkle Tradition, in der psychisch
Kranke stigmatisiert, ausgegrenzt, vernachlässigt und verfolgt wurden. Vom
Narrativ des potenziell gefährlichen Irren rückt Bayern auch durch ein paar
geänderte Formulierungen des Gesetzestextes nicht ab.