Seit Jahren herrscht ein Mangel an Spenderorganen. Erstmals seit 2010 war die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr wieder gestiegen. 955 Menschen stellten nach ihrem Tod Organe zur Verfügung. Im Vergleich zu 2017 ist dies eine Steigerung von knapp 20 Prozent – damals wurden in Deutschland so wenig Organe gespendet wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr (DSO Jahresbericht, 2017, PDF).
Trotz der gestiegenen Spendenbereitschaft warteten hierzulande zuletzt 9.400 schwer kranke Menschen auf eine lebensrettende Niere, Lunge oder ein Herz. Auch wenn die Organspende international mithilfe der Stiftung Eurotransplant organisiert ist, um die Chancen auf ein passendes Organ zu erhöhen: Täglich sterben in Deutschland durchschnittlich drei Menschen, die auf der Warteliste stehen.
Woran liegt es, dass Bürgerinnen und Bürger sich so schwertun mit der Organspende? Die Gründe sind vielseitig: Es geht um unbegründete Ängste, nachvollziehbare Skrupel und mangelnde Organisation. Einzelmaßnahmen würden daher kaum helfen, die Zahl lebensrettender Organe zu erhöhen.
Damit künftig mehr Organe gespendet werden, wird eine Gruppe von Abgeordneten um Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Politiker Karl Lauterbach am Montagmorgen in Berlin einen Gesetzentwurf für eine Widerspruchslösung vorstellen. Der Bundestag will fraktionsoffen über die Neuregelung der Organspende abstimmen. Bereits im Herbst letzten Jahres hatte der Bundestag über die umstrittene Maßnahme debattiert, damals hatte Spahn sein Vorhaben bekannt gemacht.
Was die Kritikpunkte sind, welche Regeln bisher gelten, welche Stärken und Schwächen diese haben und was Spahn und Lauterbach konkret ändern wollen – die wesentlichen Informationen im Überblick:*
Was ist die Widerspruchslösung überhaupt?
Die Regel besagt: Wer zu Lebzeiten nicht widerspricht, ist nach dem Ableben automatisch Organspender. Die Widerspruchslösung gilt bereits in 18 Ländern (Bulgarien, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Polen, Portugal, der Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, der Türkei, Ungarn und Zypern). Dass Jens Spahn diesen Ansatz auch für Deutschland fordert, ist sinnvoll: Studien zeigen, dass sich die Zahl der Spender nach Einführung im Schnitt um 20 bis 30 Prozent erhöht (British Medical Journal: Rithalia et al, 2009).
In Deutschland sind Entnahmen nach dem Hirntod bisher nur möglich, wenn die Person ausdrücklich zugestimmt hat. Hier gilt also die Entscheidungslösung. Sie legt zugrunde, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage fundierter Informationen mit der eigenen Spendenbereitschaft auseinandersetzen. Seit dem 1. November 2012 regelt daher das Transplantationsgesetz: Alle Krankenversicherten werden regelmäßig angeschrieben und gefragt, ob ihre Organe im Todesfall verwendet werden dürfen.
Was sieht der aktuelle Gesetzentwurf vor?
Vorgesehen ist, dass alle Personen ab 16 Jahren ausführlich informiert und als
Spender registriert werden – außer sie widersprechen. Sie sollen ihre
Entscheidung jederzeit revidieren können.
Eine umfassende Informationskampagne soll der Entscheidung vorausgehen. Vor einer Organentnahme soll der Arzt zusätzlich den nächsten Angehörigen fragen müssen, ob diesem ein schriftlicher Widerspruch oder ein der Entnahme entgegenstehender Wille bekannt ist.
Zudem plant der Gesundheitsminister nach jetziger Kenntnis folgendes:
- Es gilt, die Position der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken zu stärken.
- Ziel ist es, die Finanzierung der Organspende zu verbessern, sodass das Engagement der Kliniken nicht mehr – wie bisher häufig – zu einem finanziellen Nachteil führt.
- Flächendeckend sollen Kliniken über die Transplantationen vor Ort berichten, um nachvollziehen zu können, ob sie die Chancen für Organspenden wahrnehmen.
- Statt ausschließlich in spezialisierten Zentren soll es künftig auch kleinen Krankenhäuser erlaubt sein, mit Unterstützung eines bundesweiten neurologischen Bereitschaftsdienstes Organe zu entnehmen.
- Organempfängern soll es künftig möglich sein, Dankesbriefe anonymisiert an die Angehörigen der Organspender weiterzuleiten.
Seit das Vorhaben, eine Widerspruchslösung einzuführen, bekannt ist, gibt es Kritik. Eine andere parteiübergreifende Gruppe von Abgeordneten um die Grünenchefin Annalena Baerbock hat deshalb einen Gegenentwurf vorgestellt. Die Verfasserinnen und Verfasser werben darin für verbindliche regelmäßige Befragungen der Bürger und ein bundesweites Onlineregister.
Es gibt einen Gegenentwurf – was steht drin?
Geschrieben und vorgestellt hat den Gegenentwurf eine fraktionsübergreifende Gruppe von CDU/CSU, SPD, FDP, Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Sie wollen ein bundesweites Onlineregister für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende errichten. Ziel sei es, eine Registrierungsmöglichkeit zu schaffen, die für die Bürgerinnen und Bürger einfach und sicher erreichbar sei und gleichzeitig den Krankenhäusern im Bedarfsfall einen Zugriff gewähre, heißt es in einer Pressemitteilung. Und weiter: "Dabei sollen die Bürgerinnen und Bürger eigenmächtig dazu in der Lage sein, ihre Erklärung zur Organspende mittels selbstständiger Eintragung bei der Ausweisabholung – spätestens alle zehn Jahre – oder jederzeit online in das Register vorzunehmen und bei Bedarf zu ändern."
Die Gruppe um die Grünenchefin Annalena Baerbock führt weiter aus, dass das Register jene Erklärungen umfasse, welche bisher auch auf dem Organspendeausweis möglich sind: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss beziehungsweise Auswahl bestimmter Organe und Gewebe sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person. "Wer sich nicht entscheidet, wird nicht registriert. Die Freiheit zu einer Entscheidung über diese zutiefst persönliche Frage muss ohne Zwang erhalten bleiben", schreiben die Autorinnen und Autoren.
Außerdem schlagen sie vor: Hausärzte und Hausärztinnen sollten ihre Patientinnen und Patienten regelmäßig über die Organspende beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen. "Es soll allerdings keine Erklärungspflicht bestehen und die Aufklärung muss ergebnisoffen erfolgen", heißt es in der Pressemitteilung.
Um welche Organe geht es?
Eine Organspenderin kann über ihren eigenen Tod hinaus bis zu sieben Menschen helfen. So stammt der Großteil gespendeter Nieren, Lebern, Lungenflügel, Herzen und Bauchspeicheldrüsen von Menschen, die tot sind. Ärzte entnehmen sie nach dem Hirntod, wenn die Organe noch gesund sind. Im Todesfall eines potenziellen Spenders muss das rasch und unter bestimmten medizinischen Voraussetzungen geschehen.
Wie ist die Spendenbereitschaft in Deutschland?
Mindestens 80 Prozent der Menschen in Deutschland stehen der Oganspende laut Umfragen positiv gegenüber. Vier von fünf Bundesbürgern fanden die Idee zuletzt gut (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: 2016, PDF). Der Anteil ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Doch die Zahl jener, die einen Organspendeausweis bei sich tragen und damit offiziell bereit sind, nach dem Tod Teile ihres Körpers abzugeben, ist deutlich geringer (siehe Grafik unten).
Während in Spanien, wo die Widerspruchsregelung gilt, von einer Million Einwohnern mehr als 40 – meist nach dem Tod – ihre Organe zur Verfügung stellen (American Journal of Transplantation: Matesanz et al, 2017), sind es in Deutschland weniger als zehn.
Angst vor Missbrauch, wie zum Beispiel Organhandel oder einem ungerechten oder schlecht funktionierenden System, ist ein Grund dafür, dass Menschen sich nicht durchringen können, Spender zu werden. Ungefähr jeder Fünfte, der sich aktiv gegen eine Spende entscheidet, gab dies als Grund an. Ein bundesweiter Organspendenskandal im Jahr 2011 hatte diese Sorgen etwas verstärkt, die Spendenbereitschaft aber nicht verändert.
Es mangelt also nicht unbedingt an der Bereitschaft. Es mangelt stattdessen an ausgewiesenen Spendern und Spenderinnen, auch weil viele Menschen Fragen haben, auf die sie keine Antworten bekommen. Doch bloß an Spender zu appellieren verkennt das größte Problem: Damit am Ende mehr Kranke ein Organ bekommen, muss sich in den Kliniken etwas ändern.
Wie lässt sich der Ablauf in Kliniken verbessern?
Umfragen zeigen: Junge Ärztinnen und Pfleger haben auffallend oft Skrupel, Patienten nach ihrer Bereitschaft zur Organspende zu fragen. Auch werden die seit der Gesetzesreform eingesetzten Transplantationsbeauftragten zu selten gerufen oder freigestellt. Nur in Bayern schreibt seit Januar 2017 ein Gesetz vor, die Transplantationsbeauftragten vollständig freizustellen.
An diesem Punkt – der völlig unabhängig von der Debatte um die Widerspruchslösung ist – könnte der Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn ansetzen. Im Herbst 2018 wurde bekannt, dass er strukturelle Probleme in Kliniken bekämpfen will, die der Hauptgrund für den Organmangel sind.
Die damals vorgestellten Maßnahmen erinnern stark an Spanien, dem Land mit den weltweit meisten Organspenden. Dort wurde der Ablauf vorbildlich optimiert. Beispielsweise hat die nationale spanische Organtransplantationsbehörde (ONT) Pfleger darin geschult, mit Patienten und Patientinnen über die Organspende zu sprechen und Transplantationsteams an den spanischen Kliniken gegründet. Protokolle regeln, wie und wann mit Angehörigen und Patienten zu sprechen ist und wie die Organe entnommen und gelagert werden.
Jede der teilnehmenden Kliniken handelt nach einem Aktionsplan, der dabei hilft, alle Patienten ausfindig zu machen, die für eine Organspende infrage kommen. Sie werden dann – auch deswegen – auf die Intensivstation verlegt. Denn nur dort kann, falls der Patient sterben sollte, der Körper zwischen dem Hirntod und der Organspende optimal medizinisch überwacht werden, sodass keine Organschäden entstehen.
Wer ist für den Gesetzesentwurf und die Widerspruchslösung?
"Die vorgeschlagenen Maßnahmen verbessern die Strukturen in den Kliniken
für die Organspende und sind gleichzeitig Ausdruck der Wertschätzung
für die Organspende in Deutschland", teilte die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) in einer Pressemitteilung im September mit. Die Widerspruchslösung fördere die Auseinandersetzung der Bevölkerung
mit dem Thema.
Auch Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery befürwortete bereits im Herbst letzten Jahres die vorgeschlagene Neuregelung. Die von Spahn geplante Widerspruchslösung sei "eine sehr gute Idee", sagte er damals der Passauer Neuen Presse. Die Ärzteschaft habe sich immer für eine solche Regelung ausgesprochen. Zugleich räumte Montgomery ein, die Widerspruchslösung sei "rechtlich nur sehr schwierig umzusetzen".
Wie argumentieren die Kritiker?
Bei der sogenannten Widerspruchsregelung könne von Spende keine Rede mehr sein, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur am Montag. "Jede Organspende ist eine freiwillige Entscheidung", sagte er weiter. Die Widerspruchslösung setze aber darauf, dass die meisten sich nicht mit der Frage beschäftigen und schweigen. "Schweigen heißt aber nicht Zustimmung."
Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrats Peter Dabrock spricht sich gegen den Vorschlag einiger Bundestagsabgeordneter aus, eine höhere Organspende-Bereitschaft durch eine Widerspruchslösung zu erreichen. "Damit wird für mich der Körper nach dem Hirntod zu einem Objekt der Sozialpflichtigkeit", sagte der Theologieprofessor am Montag im Deutschlandfunk. Der Vorstoß der Widerspruchslösung sei unnötig und schädlich, da er Vertrauen beschädige und zu kaum mehr Effizienz bei der Organspende führe.
*Anmerkung der Redaktion: Diesen Artikel haben wir zuerst Anfang September 2018 veröffentlicht. Die Inhalte entsprechen dem aktuellen Stand der Debatte und werden gegebenenfalls weiter aktualisiert.
Seit Jahren herrscht ein Mangel an Spenderorganen. Erstmals seit 2010 war die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr wieder gestiegen. 955 Menschen stellten nach ihrem Tod Organe zur Verfügung. Im Vergleich zu 2017 ist dies eine Steigerung von knapp 20 Prozent – damals wurden in Deutschland so wenig Organe gespendet wie seit zwei Jahrzehnten nicht mehr (DSO Jahresbericht, 2017, PDF).
Trotz der gestiegenen Spendenbereitschaft warteten hierzulande zuletzt 9.400 schwer kranke Menschen auf eine lebensrettende Niere, Lunge oder ein Herz. Auch wenn die Organspende international mithilfe der Stiftung Eurotransplant organisiert ist, um die Chancen auf ein passendes Organ zu erhöhen: Täglich sterben in Deutschland durchschnittlich drei Menschen, die auf der Warteliste stehen.