Am 6. Oktober 1945 steigen Vertreter der amerikanischen Militärregierung, der bayerische Ministerpräsident und die drei Münchner Bürgermeister mit zahlreichen Journalisten und Gästen in den Luftschutzkeller des künftigen Verlagshauses der Süddeutschen Zeitung hinab. Oberst Bernard B. McMahon, der Kommandeur des Nachrichten-Kontrollwesens, macht den Anfang und wirft eine Bleiplatte in den Schmelzofen. Reihum geht es weiter. Die Platten, mit denen Hitlers Mein Kampf gedruckt worden war, zerfließen zu einer weißglühenden Masse. Daraus entstehen die Rollen für die erste Ausgabe der Süddeutschen. Drei Tage später beschreibt der spätere Chefredakteur Werner Friedmann den "frommen Akt der Gerechtigkeit" in einem Text: "Eine stille Befriedigung liegt auf den Gesichtern derer, die sich unter den Scheinwerfern der Filmberichter der Prozession anreihen, um zu zerstören, was zerstört werden muß, und zugleich aufzubauen, was das Erfordernis für ein neues, besseres Deutschland ist: das Sprachrohr der freien Meinung."

Das Alte den Flammen übergeben, um das Neue zu gebären: ein kultischer Akt, um symbolisch den Nationalsozialismus zu überwinden. Wenn es doch nur so einfach wäre. Die Druckplatten waren zerstört, Mein Kampf aber war noch immer in der Welt. Kaum eine andere Quelle eröffnet einen so umfassenden Zugang zum Denken des Diktators und gibt einen so tiefen Einblick in seine Ideologie. Millionenfach gedruckt, dürfte Hitlers teils autobiografische Programmschrift bei Kriegsende immer noch in Hunderttausenden Haushalten gestanden haben. Wie sollte man in Zukunft mit ihr umgehen?

Es ist eine Frage, hinter der eine andere, größere steht: Wie sollte man den Deutschen die Demokratie beibringen? Schon 1943 stellte das britische Außenministerium in einer Kabinettsvorlage klar, dass "Reeducation", also Umerziehung, nur als eine Art "Self-Reeducation" gelingen könne, die Deutschen sich die Demokratie also selbst aneignen müssten. Von Beginn an standen die westlichen Alliierten zudem vor dem unlösbaren Widerspruch, dass sie neue Zensur ausüben und Propaganda betreiben mussten, um die frühere Zensur und Propaganda zu überwinden. Bald legten sie die Verantwortung für die neu lizenzierten Zeitungen oder die Spielpläne von Theatern in deutsche Hände – allerdings nicht ohne Auflagen: Tabu war etwa eine direkte Kritik an den Besatzungsmächten. Die Lizenzzeitungen unterlagen der Nachzensur.

In dieses Muster passt auch der Umgang mit Mein Kampf. Der Text wird erst mal unschädlich gemacht und die Entscheidung darüber, wie langfristig mit ihm zu verfahren sei, den Deutschen übertragen. Die taten sich mit diesem Erbe außerordentlich schwer. Der Historiker und Journalist Sven Felix Kellerhoff hat das in seiner Untersuchung über die Karriere eines deutschen Buches nachgezeichnet: Die US-Militärregierung zieht 1945 auf Grundlage des Besatzungsrechts das Parteivermögen der NSDAP ein und übergibt es treuhänderisch dem Freistaat Bayern. Teil dieses Vermögens ist die Franz Eher Nachfolger GmbH, der Verlag, in dem Mein Kampf 1925 und 1926 in zwei Teilen erstmals erschienen war.

Am 15. Oktober 1948 entscheidet die für Entnazifizierungsangelegenheiten zuständige Spruchkammer München I, dass der Nachlass Adolf Hitlers vollständig eingezogen wird. Der Freistaat Bayern soll diesen Nachlass verwalten, die Urheber- und die Verlagsrechte an Mein Kampf gehen an das bayerische Finanzministerium in München. Die US-Regierung hatte dem Freistaat Bayern noch den ausdrücklichen Auftrag erteilt, gegen jede Wiederverbreitung nationalsozialistischer Propaganda einzuschreiten.

Das Buch war überall zu haben – nur nicht als wissenschaftliche Edition.

Was blieb, waren Widersprüche. Bis Ende 2015, 70 Jahre nach dem Tod des Autors, hielt Bayern die Urheberrechte an Mein Kampf. Es galt, was 1966 in einem Aktenvermerk festgehalten wurde: dass der Verbreitung des Buches "mit zivilrechtlichen, strafrechtlichen, administrativen und anderen geeigneten Mitteln tatkräftig entgegengetreten werden soll".

In diesem Sinne gab das Landgericht München 2012 einem Antrag des Finanzministeriums auf eine einstweilige Verfügung gegen den britischen Verleger Peter McGee statt. Der hatte Auszüge aus Hitlers Pamphlet, mit einer Einordnung versehen, an deutsche Kioske bringen wollen. Auch als der Deutsche Taschenbuch Verlag 1969 etwa 260 Seiten des Textes kommentiert herausgeben wollte, wurde dies nicht gestattet.